Teil  5.  Die  AnGK  und  gesetzliche  Grundlagen.

Bazille  ergänzt  dazu:

„Die  Unterwerfung  unter  die  Reichs-  und  Staatsgewalt  begründet
für  den  Deutschen  eine  Pflicht  zum  Gehorsam,  aber  nur  innerhalb
der  Grenzen  von  Verfassung  und  Gesetz.  Der  Staatsbürger  ist  den
Behörden  nur  insoweit  Gehorsam  schuldig,  als  deren  Anordnungen
sich  auf  dem  Boden  des  Gesetzes  bewegen.“

Quelle:  Bazille,  Unsere  Reichsverfassung  und  deutsche  Landesverfassungen,  1906,  S.  62.

Damit  ist  klar:  Gehorsam  gegenüber  dem  Staat  bedeutet  kein  blindes
Unterwerfen,  sondern  treues  Handeln  gegenüber  der  Verfassung  und
wachsames  Unterordnen.  Der  Bürger  darf  mit  gesetzmäßigen  Mitteln
auf  Änderungen  hinwirken,  doch  solange  ein  Gesetz  gilt,  ist  es  zu

befolgen.

H.  Zusammenfassung.

Die  Staatsangehörigkeit  verleiht  Rechte  und  auferlegt  Pflichten.  Sie  ist
das  Band,  das  das  deutsche  Volk  zu  einem  Rechtskörper  verbindet.
Jede  Hilfsdienstkraft  trägt  in  dieser  Ordnung  eine  doppelte  Verantwortung:
  erstens  als  Angehöriger  seines  Bundesstaates  (Gliedstaat)
und  zweitens  als  Deutscher.  Aus  diesem  Bewußstsein  erwächst  die
Pflicht,  dem  Reich  mit  Treue,  Arbeit  und  Gehorsam  zu  dienen.
Merksatz:  Eine  deutsche  Staatsangehörigkeit  ist  eine  chrenvolle
Verpflichtung,  die  jeden  Deutschen  zum  Hüter  des  Gesamtstaates

werden  lässt.

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