Teil  5.  Die  AnGK  und  gesetzliche  Grundlagen.

C.  Überpositives  Recht  als  Rechtsgrund  der  Selbsterhaltung.

Die  Selbsterhaltung  des  Staates  ist  von  entscheidender  Bedeutung,
um  seine  Existenz  und  Stabilität  zu  sichern,  insbesondere  in  Zeiten
der  Bedrohung.  Die  Staatsangehörigen  spielen  eine  zentrale  Rolle  bei
diesem  Prozeß,  da  erst  sie  dem  Staatswesen  Lebendigkeit  einflößen.
Das  überpositive  Recht  dient  als  Instrument,  um  die  Selbsterhaltung
des  Staates  zu  gewährleisten,  indem  es  die  Not  und  Gefahr  naturgemäß
  abwendet.  Es  können  Normen  festlegt  werden,  die  das  Verhalten
  der  Staatsangehörigen  in  Krisenzeiten  lenken.

In  solchen  Situationen  können  die  Rechte  und  Pflichten  der
Staatsangehörigen  mit  Hilfe  des  überpositiven  Rechts  mobilisiert
werden,  um  Sicherheit,  Integrität  und  Kontinuität  des  Staates  zu
gewähren.  Dies  kann  beispielsweise  die  Verteidigung  des  Landes,  die
Wahrung  der  öffentlichen  Ordnung  und  die  Unterstützung  der
staatlichen  Institutionen  umfassen.

Durch  den  Rückgriff  auf  das  überpositive  Recht  zur  Selbsterhaltung
  des  Staates  können  die  Staatsangehörigen  aktiv  dazu  beitragen,
  daß  der  Staat  seine  Funktionen  erfüllen  und  seine  Existenz
sichern  kann,  selbst  in  schwierigen  und  herausfordernden  Zeiten.

D.  Die  Anwendung  des  überpositiven  Rechts.

Der  einzig  gesetzlich  legitimierte  Weg  für  die  Lösung  der  deutschen
Frage  ist  in  Stein  gemeißelt:  Die  pflichtgetreue  Restauration  des
deutschen  Gesamtstaates,  inbegriffen  die  der  einzelnen  Gliedstaaten.
Explizit  sei  auf  die  Gesetze  zum  Belagerungszustand  und  zum
vaterländischen  Hilfsdienst  hingewiesen,  welche  die  Rahmenbedingungen

  bei  der  Restauration  des  deutschen  Gesamtstaates

bilden.

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