Teil  5.  Die  AnGK  und  gesetzliche  Grundlagen.

Treue,  Disziplin  und  pflichtbewußtes  Arbeiten  in  der  deutschen
Notverwaltung.  Die  Anwendung  überpositiven  Rechts  ist  als  Schutz
von  Recht  und  Ordnung  -  als  Verteidigung  des  Staates  -  in  der
Gefahrensituation  zu  betrachten.  Darin  liegt  die  zentrale  Bedeutung
begründet.

Merksatz:  Das  Recht  lebt  vom  Willen  und  seiner  Umsetzung,  den
Staat  und  seine  Ordnung  zu  erhalten.

„Gesetz  ist  Wille,  Verwaltung  ist  Tat.“

Quelle:  Meyer,  Lehrbuch  des  deutschen  Staatsrechts.

F.  Verständnishilfe.

Das  überpositive  Recht  besitzt  Grenzen.  Es  ist  kein  Freibrief.  Die
Legalität  von  Nothandlungen  bemisst  sich  an:

°  der  Erforderlichkeit  (kein  milderes  Mittel  vorhanden);

°  der  Verhältnismäßigkeit  (geeignet,  erforderlich,  angemessen)  und
dem  Ziel,  nämlich  der  Wiederherstellung  der  verfassungsmäßigen
Ordnung;

°e   Staatsnotstand  erlaubt  dem  Staat  in  äußerster  Gefahr  besondere
Maßnahmen;

°   Überpositives  Recht  begründet  Maßnahmen  juristisch,  wenn  sie
der  Selbsterhaltung  dienen;

°  Wichtig:  alle  ergriffenen  Maßnahmen  sind  zweckgebunden.

Nach  Wegfall  der  Notlage  ist  die  Rückkehr  zur  normalen  Rechtsordnung
  unabdingbar;  die  Ausnahme  muß  Ausnahme  bleiben.

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