Teil  6.  Verhältnis  einer  Hilfsdienstkraft  zu  ihrem  Bundesfürsten.

$  29.  Das  Verhältnis  der  Hilfsdienstkraft
zur  Reichsgewalt.

Das  Verhältnis  der  Hilfsdienstkraft  zum  Reich,  zu  ihrem  Land  und  zu
dessen  Bundesfürsten  findet  seine  höchste  Vollendung  in  der
Anerkennung  des  Amtes  des  Deutschen  Kaisers,  welches  das
Präsidium  des  Bundes  in  sich  trägt.

Das  Kaiseramt  steht  über  allen  Einzelinteressen,  über  den
Grenzen  der  Länder,  über  Herkunft  und  Stand.  Es  ist  der  Mittelpunkt
  der  staatlichen  Ordnung  und  das  sichtbare  Zeichen  deutscher
Souveränität  und  Einheit.

„Also,  im  siegreichen  Kampfe  für  Staatseinheit  und  Rechtsgleichheit,
  hat  sich  Preußens  neue  regierende  Klasse,  das  königliche
Beamtenthum  geschult.  Aus  jenem  heimathlosen  Dienergeschlechte,
das  im  siebzehnten  Jahrhundert  von  Hof  zu  Hof  umherzog,  ward
nach  und  nach  ein  preußischer  Stand,  der  sein  Leben  dem  Dienste
der  Krone  hingab  und  in  ihrer  Ehre  die  seine  fand,  streng,  thätig
und  gewissenhaft  wie  sein  König.  Er  verkümmerte  nicht,  wie  die
Herren  Stände  der  alten  Zeit,  in  dem  engen  Gesichtskreise  der
Landschaft  und  der  Vetterschaft;  er  gehörte  dem  Staate  an,  lernte
sich  heimisch  fühlen  in  Königsberg  wie  in  Cleve  und  wahrte  in  den
Klassenkämpfen  der  Gesellschaft  gegen  Hoch  und  Niedrig  das
Gesetz  des  Landes.  Der  König  aber  gab  seinen  Beamten  durch  eine
feste  Rangordnung  und  gesicherten  Gehalt  eine  geachtete  Stellung
im  bürgerlichen  Leben,  forderte  von  jedem  Eintretenden  den
Nachweis  wissenschaftlicher  Kenntnisse  und  begründete  also  eine
Aristokratie  der  Bildung  neben  der  alten  Gliederung  der
Geburtsstände.  Die  Folge  lehrte,  wie  richtig  er  die  lebendigen
Kräfte  der  deutschen  Gesellschaft  geschätzt  hatte;  die  besten  Köpfe
des  Adels  und  des  Bürgerthums  strömten  der  neuen  regierenden

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