Teil  6.  Verhältnis  einer  Hilfsdienstkraft  zu  ihrem  Bundesfürsten.

Klasse  zu.  Das  preußische  Beamtenthum  wurde  für  lange  Jahre  die
feste  Stütze  des  deutschen  Staatsgedankens.“

Quelle:  Heinrich  von  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  im  19.  Jahrhundert,  Band  1,  S.  40.

Die  Worte  zeigen  den  Ursprung  jenes  Geistes  auf,  der  auch  heute  das
Handeln  einer  jeden  Hilfsdienstkraft  leiten  sollte:  die  bewußte  und
freiwillige  Hingabe  an  die  Krone,  das  Reich  und  die  Idee  des  Ganzen.

$  30.  Das  sittliche  Wesen  des  Kaisertums.

Der  Deutsche  Kaiser  ist  in  seiner  Eigenschaft  als  oberster  Kriegsherr
  nicht  nur  Träger  der  militärischen  Befehlsgewalt,  sondern  Hüter
der  staatlichen  Gesamtheit.  In  ihm  vereinigen  sich  Verantwortung,
Ehre  und  Bestand  des  Reiches.  So  wie  der  Landesherr  die  Rolle  eines

Hüters  über  sein  Land  innehat,  so  wahrt  der  Kaiser  den  ewigen  Bund.
„Civis  Germanus  sum.“

„Ich  bin  deutscher  Bürger“  -  dieser  Ausspruch  Kaiser  Wilhelms  II.
stand  sinnbildlich  für  das  Bewußtsein,  daß  jeder  Deutsche  den  Schutz
und  die  Würde  des  gesamten  Reiches  in  sich  trägt.

Quelle:  Kaiser  Wilhelm  I.,  „Aus  meinem  Leben  1859-1888”,  1928,  S.  133.

Doch  das  Wesen  des  Kaisertums  erschöpft  sich  nicht  in
rechtlichen  Formen.  Es  ist  getragen  von  höheren  sittlichen  Gedanken:
Treue,  Pflicht  und  Dienst  sind  die  Grundpfeiler,  die  das  deutsche
Staatswesen  seit  seinen  Ursprüngen  tragen.

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