Teil  7.  Die  Reichskriegsflagge  im  Völkerrecht.

Innere  Unstimmigkeiten  auf  der  Führungsebene  des  Ordens  zwischen
Hochmeister  und  Deutschmeister  schwächten  die  Institution
zusätzlich.  Die  Ordensbrüder  wandten  sich  in  ihrer  Not  mit  der  Bitte
um  Hilfe  an  die  einflußreichen  Stände.  Die  Schwäche  der
Ordensführung  nutzen  die  Stände  ihrerseits  dazu,  die  Abschaffung
des  Pfundzolls  und  die  Gewährung  zusätzlicher  Freiheiten
voranzutreiben.

Nachdem  sich  der  Hochmeister  des  Deutschritterordens  im  Zuge
eines  Aufstands  der  Niederländischen  Konvente  in  deren  Schutz
flüchtete,  gründeten  Vertreter  der  Ritterschaften  und  der  großen
Städte  1440  den  Preußischen  Bund.

Quelle:  Neitmann,  Klaus:  Was  war  eigentlich  der  Preußische  Bund?,  Gründung  des  Preußischen  Bundes  1440
(Art.  entnommen:  Wehlauer  Heimatbrief;  Nr.  44/1990).

VI.  Der  Weg  zum  Zweiten  Thorner  Frieden.

Gemäß  Urkunde  zur  Gründung  des  Preußischen  Bundes  besteht  sein
Zweck  in  Rechtssicherheit  gegenüber  dem  Orden.  Im  Kern  handelt  es
sich  um  eine  weitere  Beschneidung  der  Ordensmacht.  Die  Ausübung
der  Herrschaftsgewalt  verblieb  bei  Orden  und  Hochmeister  -
allerdings  nur  solange  diese  die  Rechte  von  Land-  und
Stadtbevölkerung  achteten.

Sobald  der  Orden  auch  nur  in  Verdacht  stand,  die  Rechte  der
Stände  zu  mißachten,  stand  der  Klageweg  offen.  Die  Rechtsprechung
sollte  dabei  in  Händen  der  Stände  verbleiben,  was  de  facto  einer
Entmachtung  des  Hochmeisters  gleich  kam.

In  der  Folgezeit  scheiterten  diverse  Versuche  seitens  des  Ordens,
den  Preußischen  Bund  zur  Selbstauflösung  zu  bewegen.  Das  Mißtrauen
  gegenüber  dem  Orden  war  inzwischen  zu  groß.  Der  Hochmeister
  versuchte  darauf,  den  Bund  durch  Kaiser  Friedrich  verbieten
zu  lassen,  was  1453  auch  gelang.

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