Teil  7.  Die  Reichskriegsflagge  im  Völkerrecht.

Für  die  Hohenzollern  war  die  Umwandlung  vom  Ordensland  zum
Herzogtum  langfristig  ein  Gewinn,  da  der  Herzogtitel  von  nun  an
erblich  war  im  Unterschied  zum  gewählten  Hochmeister  als  Oberhaupt.


Quelle:  Leibetseder,  Mathis:  Vom  Ordensstaat  zum  Herzogtum;  zuerst  abgedruckt  in:  Mathis  Leibetseder  (Hg.):
Kreuzwege.  Die  Hohenzollern  und  die  Konfessionen  1517-1740,  Berlin  2017,  S.  260-263;  Stiftung  Preußischer
Kulturbesitz:  Geheimes  Staatsarchiv  Preußischer  Kulturbesitz.

Weitere  preußische  Geschichte  kann  auf  der  Netzseite  des  ewigen

Bundes  unter  folgendem  Verweis  nachgelesen  werden:

°  _  hteps://www.ewigerbund.org/geschichte/

B.  Der  Preußische  Adler.

Im  Jahre  1229  erhielt  Hermann  von  Salza  von  Kaiser  Friedrich  II.  die
Erlaubnis  zur  Verwendung  des  Adlers  als  persönliches  Wappentier.
Später  fand  sich  dann  dieser  Adler  als  Wappentier  des  Deutschritterordens
  wieder.

Im  Rahmen  der  Säkularisierung  des  Ordens  wurden  diverse
Modifikationen  an  dem  Wappentier  vorgenommen.  Der  Ursprung
des  Adlers  im  Deutschritterorden  und  im  Heiligen  Römischen  Reich
bleibt  davon  unberührt  und  ist  unverkennbar.

Die  Erhebung  Preußens  zum  Königreich  ist  im  Hinblick  auf  die
heraldische  Bedeutung  der  Reichskriegsflagge  von  Interesse,  insbesondere
  der  Ursprung  des  Adlers  mit  dem  Monogramm  „fredericus
rex“  auf  der  Brust.

Unter  dem  als  „Der  große  Kurfürst“  bekannten  Friedrich
Wilhelm  von  Brandenburg  endete  die  polnische  Lehenshoheit  mit
dem  Vertrag  von  Labiau  im  Jahre  1656,  bestätigt  durch  den  Vertrag
von  Oliva  1660.  Der  Kurfürst  errang  damit  die  volle  Souveränität

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