Teil  7.  Die  Reichskriegsflagge  im  Völkerrecht.

Preußens,  da  dieses  weder  dem  Heiligen  Römischen  Reich  Deutscher
Nation  noch  dem  Vatikan  unterstand.

Der  Nachfolger  Friedrich  Wilhelms  von  Brandenburg  trat  in
erfolgreiche  Verhandlung  mit  dem  Kaiser  des  Heiligen  Römischen
Reiches.  Unabhängig  von  Vatikan  und  Kaiserreich  wurde  das  Herzogtum
  Preußen  zum  Königreich  erhoben.  Die  Souveränität  fand  im
Jahre  1701  in  der  Selbstkrönung  Friedrichs  I.  zum  König  in  Preußen
seinen  Ausdruck.  Der  Adler  erhielt  nun  die  Initialen  „FR“  für
„fredericus  rex“  (König  Friedrich)  als  Zeichen  des  Königtums.  Mit
diesem  bedeutsamen  Merkmal  findet  sich  der  Adler  heute  mittig  auf
der  Reichskriegsflagge  wieder.

Quelle:  Heraldik-Wiki  (CC  BY-SA  4.0):  Art.  Wappen  Preußens.

C.  Das  Eiserne  Kreuz.

Das  schwarze  Balkenkreuz  teilt  die  Reichskriegsflagge  in  vier  Rechtecke
  ein.  Im  linken  oberen  Viertel  prangt  die  Flagge  des  Deutschen
Reiches  in  den  Farben  schwarz-weiß-rot.  Mittig  in  diesem  Teilbereich

der  Reichskriegsflagge  ist  das  Eiserne  Kreuz  platziert.

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