Teil  7.  Die  Reichskriegsflagge  im  Völkerrecht.

Marine  war  somit  ein  reichsweiter  Truppenteil,  der  die  Einheit  und
Macht  des  Deutschen  Reiches  repräsentierte.

Anders  verhält  es  sich  bei  den  Landstreitkräften.  Diese  unterstanden
  auf  Grundlage  der  zwischen  Preußen  und  den  einzelnen
deutschen  Staaten  abgeschlossenen  Militärkonventionen  weiterhin
dem  Staatsoberhaupt  des  jeweiligen  Bundesstaates  und  gleichzeitig
dem  Oberbefehl  des  Deutschen  Kaisers.  Damit  wurde  auch  der
Charakter  des  Deutschen  Reiches  als  föderaler  Bundesstaat  betont.
Die  Reichskriegsflagge  war  als  Symbol  für  Landstreitkräfte  undenkbar;
  vor  einer  bayerischen  Militäreinrichtung  wehte  die  bayerische
Flagge,  vor  einer  württembergischen  Militäreinrichtung  die  württembergische
  Flagge.  Dies  galt  auch  für  die   stellvertretenden
Generalkommandos  der  Armeekorps.  Nicht  zuletzt  diente  die  Flagge
des  Bundesstaates  auch  als  identitätsstiftendes  Symbol  für  die
Soldaten.  Der  Zugehörigkeit  zum  Reich  wurde  Rechnung  getragen,
indem  die  Soldaten  an  ihrer  Uniform  eine  Kokarde  in  den  Reichsfarben
  trugen;  unterhalb  dieser  befand  sich  eine  weitere  Kokarde  in
den  jeweiligen  Landesfarben.

Zusammenfassend  ist  festzuhalten,  daf®  die  Kaiserliche  Marine
eine  unmittelbare  Reichsinstitution  mit  der  Reichskriegsflagge  als
Symbol  darstellt.  Die  Landstreitkräfte  (Heer)  hingegen  folgen  der
Tradition  ihres  Bundesstaates;  die  Reichskriegsflagge  stellt  in  der
Regel  nicht  ihr  Hoheitssymbol  dar.

B.  Die  Reichskriegsflagge  bei  den  Landstreitkräften  (Heer).

In  einigen  Ausnahmefällen  fand  die  Reichskriegsflagge  auch  außerhalb
  der  maritimen  Streitkräfte  Anwendung.  Beim  preußischen
Kriegsministerium,  das  de  facto  das  Reichskriegsministerium  darstellte,

  war  die  Reichskriegsflagge  denkbar.

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