Teil  7.  Die  Reichskriegsflagge  im  Völkerrecht.

Die  Reichskriegsflagge  ist  das  einzig  verbliebene  legitime  Hoheitssymbol
  des  handlungsunfähigen  Gesamtstaates,  des  Deutschen
Reiches,  wie  Otto  von  Bismarck  es  schuf  und  es  uns  als  Erbe

vermachte.

„Die  Reichsverfassung  sichert  der  deutschen  Nation  die  völkerrechtliche
  Existenz.“

Quelle:  Bismarck,  Gedanken  und  Erinnerungen,  Band  I,  1898,  S.  289.

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