Die  Anfänge  König  Friedrich  Wilhelms  IV.  141

als  der  Feldzug  längst  vorüber  war.  Also  einen  versprochenen  „Lohn“
hat  der  König  seinem  Dolke  nicht  vorenthalten.  Die  Ordre  wurde  aber
auf  den  22.  Mai  zurückdatiert,  da  der  König  in  der  Derleihung  als  ganz
unbeeinflußt  durch  die  am  25.  Mai  beginnenden  Beratungen  der  Bundesakte,
  deren  Art.  15  ja  die  Einführung  landständischer  Derfassungen  vorschrieb,
  erscheinen  wollte.  Und  dann  wieder  war  in  dem  Staatsschuldengesetz
  vom  17.  Jannar.  1820  auf  eine  „künftige  reichsständische  Dersammlung“
hingewiesen.  Dieses  war,  ebenso  wie  jene  Ordre,  durch  Hardenberg  ver—
anlaßt,  während  der  König  je  länger  je  mehr  geneigt  war,  in  beidem
eine  Ubereilung  zu  sehen.

Aber  die  Susagen  bestanden  einmal:  und  König  Friedrich  Wilhelm  IV.
hatte  durchaus  die  Empfindung,  daß  es  seine  Ehrenpflicht  sei,  sie  einzulösen.
  Die  Abmachung  der  Derfassungskommission  machte  daher  gar  keinen
Eindruck  auf  ihn:  vielmehr  bewegte  ihn  der  große  Gedanke,  Hreußen
eine  solche  Derfassung  zu  geben,  daß  durch  dieselbe  Reichs=  und  Hrovinzialstände
  miteinander  versöhnt  würden.  Er  schrieb  selbst  den  Entwurf
  einer  solchen  Derfassung  nieder  und  sandte  ihn  an  den  Kaiser
Rikolaus,  den  Fürsten  Metternich  und  den  König  von  Hürttemberg.
Allein  Sustimmung  erhielt  er  von  keiner  Seite.  Das  machte  ihn  doch
bedenklich:  schlug  er  nicht  doch  vielleicht  die  Hietätspflicht  zu  hoch  and
Er  berief  daher  das  Ministerium  und  die  Derfassungskommission  zu
gemeinschaftlichen  Beratungen,  um  die  Frage  zu  entscheiden,  ob  überhaupt
  jetzt  und  wie  eine  reichsständische  Derfassung  in  Hreußen  einzuführen
  sei.  «

Den  Vorsitz  im  Staatsministerium  hatte  der  Prinz  von  Preußen.
Man  wußte,  daß  er  die  Dereinigung  der  acht  provinzialständischen  Dersammlungen
  zu  einer  einzigen  reichsständischen  nicht  billigte.  War  nicht
zu  erwarten,  daß  er  seinen  Einfluß  daran  setzen  würde,  seiner  Ansicht
zum  Siege  zu  verhelfen  d  Allein  er  verhielt  sich  ganz  neutral,  faßte  die
Frage  durchaus  objektiv.  Er  eröffnete  die  Derhandlungen  mit  einem  ernsten
Rinweis  auf  die  Bedeutung  dieses  Momentes,  in  welchem  es  sich  um  die
ganze  Sukunft  Hreußens,  ja  um  die  Erxistenz  von  Thron  und  Daterland
handle.  Er  selbst,  fügte  er  hinzu,  sei  noch  nicht  ganz  von  der  Motwendigkeit
  der  Schaffung  von  Reichsständen  überzeugt.  Wohl  wurden  auch
sonst  manche  Bedenken  gegen  diese  geäußert;  aber  schließlich  sprachen
sich  doch  unter  der  Doraussetzung,  daß  die  beabsichtigten  Reichsstände  nur
beratende  Stimmen  haben  sollten,  die  Anwesenden  mit  dreizehn  gegen
zwei  Stimmen,  weil  sie  notwendig  sei,  für  die  Einrichtung  von  Reichsständen
  aus.