Die  Anfänge  König  Friedrich  Wilhelms  IV.  143

ein  erheblicher  Gegenstand  der  Beratung  liege  vor.  Das  könne  nur
falsche  Erwartungen  großziehen.  Sein  Rat  ging  vielmehr  dahin,  die
vereinigten  Ausschüsse  erst  dann  einzuberufen,  wenn  man  wichtige  Gesetzentwürfe
  ihnen  vorzulegen  habe,  sie  als  Reichsstände  anzuerkennen  und
das  Gebäude  der  ständischen  Institutionen  als  damit  endgültig  abgeschlossen
  zu  erklären.

Allein  der  König,  unruhig  vorwärts  drängend,  folgte  dem  besonnenen
Rate  des  Bruders  nicht;  er  befahl  die  Einberufung  der  vereinigten  Ausschüsse
  auf  den  18.  Oktober  1842  nach  Berlin.  Jedoch  niemand  im
Dolke  begriff,  was  diese  Einberufung  zu  bedeuten  habe.  Die  Meinung
wurde  laut,  daß  sie  einen  vorsichtigen  Ubergang  zu  konstitutioneller
Regierungsform  darstellten.  Das  war  ein  Wißverständnis;  denn  eine
konstitutionelle  Derfassung  hatte  der  König  bei  seinen  Hlänen  mit  nichten
im  Sinne.  Das  Staatsministerium  trat  zur  Beratung  zusammen,  was  zu
geschellen  habe.  Mit  Lebhaftigkeit  sprach  sich  hier  der  Drinz  von  Hreußen
dahin  aus,  daß  der  Seitpunkt  gekommen  sei,  wo  der  König  dem  Hreußenvolke
  Aufklärung  zu  geben  schuldig  sei,  ob  es  nunmehr  die  ständische
Gesetzgebung  als  abgeschlossen  zu  betrachten  habe  oder  noch  weitere
Schritte  abwarten  solle.  „Im  Dolke“,  schloß  er  mit  Wachdruck,  „bestehen
zwei  Harteien,  die  eine  voll  Furcht,  die  andere  voll  Boffnung.  Die
Mation  muß  wissen,  woran  sie  ist!“  Wiederum  verhallte  wirkungslos
des  Drinzen  wohlerwogene  Mahnung,  und  die  dürren  Derhandlungen  der
vereinigten  Ausschüsse  schürten  in  der  gärenden  Seit  nur  die  Unruhe
und  Unzufriedenheit.

Auch  vertrauliche  Besprechungen  der  fürstlichen  Brüder  führten  zu
keinem  Einvernehmen.  Die  Folge  war,  daß  dem  Hrinzen  von  Hreußen
jetzt  keinerlei  weitere  Mitteilungen  über  die  ständischen  Hläne  des  Königs
von  seiten  desselben  gemacht  wurden.  Erst  als  der  König  zu  dem  Entschlusse
  gekommen  war,  neben  den  vereinigten  Ausschüssen  auch  noch  die
acht  Hrovinziallandtage  der  Monarchie  als  vereinigten  Landtag  mit
reichsständischen  Zefugnissen  spätestens  im  Jahre  1847  einzuberufen,
wurde  im  Dezember  1844  auch  der  Drinz  von  Hreußen  von  dieser  weittragenden
  Entschließung  in  Kenntnis  gesetzt.  Freimütig  sprach  der  Hrinz
in  einem  eingehenden  Schreiben  dem  Könige  seine  Bedenken  aus;  aber
er  erreichte  nichts  anderes  damit,  als  daß  der  König  in  zornig-gereiztem
Tone  dem  Bruder  antwortete,  er  werde  sich  nicht  hindern  lassen,  seine
Pläne  weiter  auszuarbeiten.  Sugleich  wurden  von  zwei  Orofessoren  der
Berliner  Universität  Gutachten  darüber  eingeholt,  ob  den  Agnaten  überhaupt
  ein  Recht  des  Einspruchs  zustehe,  und  diese,  die  verneinend  lauteten,