Bweites  Kapitel.
Der  Vereinigte  Landtag.

So  war  denn  die  Berufung  einer  reichsständischen  Dersammlung  beschlossen.
  Langwierige  Beratungen  der  Immediatkommission  über  Einzelfragen
  schlossen  sich  an,  in  denen  jeder  für  die  Bedenken,  die  er  etwa
hegte,  Abhilfe  erstrebte.  Indessen  mit  fast  allen  seinen  Anträgen  blieb
der  Drinz  von  Hreußen  in  der  Minderheit.  Er  hielt  es  daher,  als  im
Dezember  1846  endlich  die  Beratungen  zu  Ende  geführt  waren,  für  angemessen,
  in  einer  besonderen  Denkschrift  dem  Könige  seine  Bedenken,  da
sie  in  den  Kommissionsberatungen  keine  Erledigung  gefunden  hatten,
eingehend  darzulegen.  Denn  in  den  BZeschlüssen,  die  gefaßt  wären,  sagt
er,  könne  er  nicht  „das  Reil  des  Thrones  und  des  Daterlandes  erblicken."“

Die  Reichsstände,  der  „Dereinigte  Landtag“,  waren  einfach  durch
die  Dereinigung  der  Hrovinzialstände  der  acht  Drovinzen  Dreußens  gebildet,
  so  daß  sie  mehr  als  600  Deputierte  umfaßten.  Denn  Urwahlen
wollte  der  König  unter  allen  Umständen  vermeiden;  er  hielt  dafür,  daß
durch  sie  das  Dolk  in  einen  Fieberzustand  versetzt  werden  würde,  wovor
es  durchaus  zu  bewahren  sei.  Wenn  nun  auch  der  Hrinz  von  Oreußen
die  Abneigung  des  Königs  gegen  Urwahlen  teilte,  so  erschien  ihm  doch
die  Susammensetzung  des  Dereinigten  Landtages  erst  recht  bedenklich.  Ja,
er  ist  der  erste  gewesen,  der  mit  Scharfsinn  erkannt  hat,  daß  auf  diese
Art  der  Dereinigte  Landtag  eigentlich  „unauflöslich“  sei.  Bestände  er  —
führt  der  Hrinz  in  der  Denkschrift  aus  —  aus  gewählten  Deputierten
der  Drovinzialstände,  so  könne  er  aufgelöst  und  in  den  Orovinziallandtagen
  Teuwahlen  vorgenommen  werden.  So  aber  könne  er  ohne
Neuwahlen  in  allen  Hrovinzen  nicht  aufgelöst  werden,  sei  also,  da  diese
vermieden  werden  sollten,  unauflöslich  und  dadurch  weit  mächtiger  als
„die  konstitutionellen  Kammern  anderer  Staaten,  welche  alle  sich  für
extreme  Fälle  die  Auflösung  und  Neuwahlen  vorbehalten  haben.“  Aber
auch  die  übergroße  Sahl  der  Deputierten  entgeht  seiner  Kritik  nicht;  er

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