Der  Vereinigte  Landtag.  149

Heerwesen  aus  ständischen  Petitionen  ergeben  könnten,  so  trat  ihm  ein
Bild  von  Kämpfen  vor  die  Seele,  wie  er  sie  15  Jahre  später  selbst  in
Wirklichkeit  durchmachen  sollte.  Bei  dem  allgemeinen  Derlangen  der
Liberalen  in  allen  Ländern  nach  Abschaffung  der  stehenden  Beere  werde
man  danach  streben,  der  Landwehr  die  Stellung  einer  NWationalgarde  zu
geben  und  die  Dienstzeit  der  Linie  zu  verkürzen.  Dem  würden,  um  Ersparnisse
  zu  machen,  auch  Wohlgesinnte  zustimmen.  Dann  aber,  wenn
der  Soldat  sich  nicht  mehr  die  strenge  Subordination  einpräge,  wenn  die
Übungen  der  Landwehr  eingeschränkt  würden,  wenn  der  Begriff  der
Standesehre,  namentlich  bei  den  Offizieren  der  Landwehr,  sich  lockere:
dann  —  schließt  der  Hrinz  —  „ist  das  Bestehen  der  preußischen  Landwehr,
  wie  sie  zur  wahren  Shre,  zur  Wohlfahrt  und  zum  Ruhme  des
Daterlandes  vor  32  Jahren  geschaffen  wurde,  eine  völlige  Unmöglichkeit!!“
Und,  fährt  er  fort,  ist  Dreußen  nicht  mehr  in  der  Lage,  seine  Armee  im
Kriege  zu  verdoppeln  oder  zu  verdreifachen,  „so  tritt  es  auch  von  der
Stufe,  auf  die  seine  Armee  es  gestellt  hat,  herab.“  Es  ist  der  Schöpfer  der
Armee-Reorganisation,  der  dies  schreibt:  wir  hören  es  aus  jedem  Worte.
„Zu  seiner  tiefsten  Betrübnis“  erklärt  sich  der  Hrinz  demnach  außerstande,
  das  Hatent  über  die  Berufung  des  Dereinigten  Landtages  zu
unterzeichnen:  so  schwer  wiegen  ihm  seine  Bedenken.  Er  siebt  „die
Rechte,  die  ürde  und  die  Macht  der  Krone  gefährdet“;  er  ahnt  die
Gefahr,  daß  demnächst  eine  Konstitution  werde  ertrotzt  werden.  Gleichwohl
  ist  er  nicht  gegen  die  Fortbildung  der  ständischen  Gesetzgebung;  er
ist  auch  nicht  gegen  den  gewählten  Augenblick;  aber  um  so  entschiedener
ist  er  gegen  die  Art  und  Weise,  in  der  sie  jetzt  geschehen  soll.  Dabei
aber  bewegt  noch  eins  sein  Daterberz.  Daß  er  selbst  einmal  berufen
sein  könne,  den  Thron  seines  Bruders  zu  besteigen,  kommt  ihm  nicht  in
den  Sinn,  aber  seines  Sohnes,  des  frisch  heranwachsenden  Hrinzen
Friedrich  Wilhelm,  gedenkt  er.  Es  ist,  schreibt  er,  „meine  heilige  Oflicht,
darüber  zu  wachen,  daß  der  Nachfolger  auf  dem  Throne  die  Krone  mit
ungeschmälerten  Rechten  und  mit  der  Würde  und  mit  der  Macht  überkomme,
  wie  ich  sie  heute  vor  mir  sehe.“  Und  er  schließt  die  Denkschrift
„mit  tiefbewegtem  Berzen,  Gottes  gnädigen  Beistand  wünschend.“
Unterdessen  hatte  der  König  eine  Derstärkung  der  Berrenkurie  des
Landtags  befohlen  und  bestimmt,  daß  die  königlichen  Hrinzen  sämtlich  in
dieselbe  eintreten  sollten.  Auch  diese  Anordnungen  erschienen  dem  Hrinzen
von  Hreußen  nicht  unbedenklich.  Er  fügte  daher  am  4.  Januar  1847
zu  seiner  großen  Denkschrift  noch  einen  NMachtrag  hinzu,  dem  Könige
seine  Gedanken  darzulegen.  Die  Berufung  der  Drinzen,  schreibt  er,