152  Sweites  Kapitel.

Einführung  einer  konstitutionellen  Derfassung  bezeichnete.  „Keiner  Macht
der  Erde“,  sprach  der  König  mit  Tachdruck  vom  Throne  herab,  „soll  es
gelingen,  mich  zu  bewegen,  das  natürliche,  gerade  bei  uns  durch  seine
innere  Wahrheit  so  mächtig  machende  Derhältnis  zwischen  Fürst  und
Dolk  in  ein  konventionelles,  konstitutionelles  zu  wandeln;  nun  und  nimmermehr
  werde  ich  es  zugeben,  daß  sich  zwischen  unsern  Herr  Gott  im
Himmel  und  dieses  Land  ein  beschriebenes  Blatt,  gleichsam  als  eine
zweite  Vorsehung,  eindränge,  um  uns  mit  seinen  Haragraphen  zu  regieren
und  durch  sie  die  alte  heilige  Treue  zu  ersetzen!“  Aber  die  gereizte
Stimmung,  welche  die  Mehrzahl  der  Abgeordneten  von  vornberein  beherrschte,
  vermochte  er  nicht  zu  beschwören.  Statt  des  Dankes,  auf  den
der  König  ein  Recht  hatte,  sprach  der  Landtag  in  der  Adresse,  durch  die
er  die  Thronrede  beantwortete,  eine  Mahrung  der  Rechte  aus,  wie  sie
sich  aus  den  Edikten  von  1815  und  1820  ergaben.

Dem  Hrinzen  von  Hreußen  fiel  es  zu,  die  Regierung  seines  königlichen
  Bruders  gegen  die  Angriffe  zu  verteidigen,  die  aus  der  Mitte  des
Landtages  sich  gegen  sie  richteten.  Mit  ritterlicher  Selbstverleugnung
hat  er  es  gethan,  unbekümmert  dem  Sturme  politischer  Leidenschaften
sich  aussetzend,  vor  dem  er  selber  erst  kürzlich  gewarnt.

Gleich  in  einer  der  ersten  Sitzungen  der  vereinigten  Kurien  des
Landtages  galt  es  einen  Angriff  abzuwehren,  den  der  Abgeordnete  Hanse—
mann  gegen  die  Räte  der  Krone  richtete.  Diese  hätten,  deutete  er  an,
der  Krone  Erlasse  vorgeschlagen,  wodurch  die  früheren  Rechte  des  Dolkes
gekränkt  würden.  Er  meinte  damit  das  Gesetz  vom  I7.  Januar  1820,
wonach  (§  15)  die  Staatsschulden-Derwaltungsbehörde  verpflichtet  sei,
der  künftigen  reichsständischen  Dersammlung  alljährlich  Zechenschaft
zu  legen.

Sofort  erhob  sich  der  Drinz  von  Hreußen:  „Wir  haben  gehört,  daß
gesagt  worden  ist,  die  vorliegenden  Derordnungen  seien  aus  dem  Mißtrauen
  der  Räte  des  Königs  hervorgegangen.  Vermöge  meiner  Geburt
bin  ich  der  erste  Unterthan  des  Königs,  vermöge  des  Vertrauens  des
Königs  sein  erster  Ratgeber.  Als  solcher  gebe  ich  die  heilige  Versiche—
rung  in  meinem  und  der  übrigen  Ratgeber  Namen  (bei  diesem  Worte
erhoben  sich  die  Minister  von  ihren  Plätzen),  daß  kein  Mißtrauen  einen
von  uns  beschlichen  hat,  als  diese  Verordnungen  über  die  Befugnisse  des
Vereinigten  Landtages  beraten  worden  sind.  Aber  eine  Doraussicht
haben  wir  gehabt,  daß  diese  Derordnungen,  die  zum  Besten  des  Daterlandes
  gegeben  wurden,  Freiheiten  und  Rechte  der  Stände  niemals  auf
Unkosten  der  Rechte  und  Freiheiten  der  Krone  gewähren  sollten.  Das