Der  Vereinigte  Landtag.  153

ist  der  Grundsatz,  nach  welchem  ich  an  diesem  Werke  teilgenommen  habe,
und  einen  Vorwurf  des  Mißtrauens  lasse  ich  auf  die  Krone  und  ihre
Räte  nicht  kommen.“

So  sprach  der  Prinz  entschieden,  mit  wenigen  Sätzen,  rund  heraus,
wie  er  es  meinte,  und  was  er  wollte.  Festigkeit  der  Gesinnung,  klare
Verständigkeit,  praktische  Anschauung  kennzeichnete  alles,  was  er  sagte.
Streng  hielt  er  sich  an  den  vorliegenden  Gegenstand,  Abschweifungen
durchaus  vermeidend.  Aber  nicht  häufig,  nur  wenn  es  not  that,  nahm
er  das  Wort,  um  seine  Stellung  zu  der  Frage  darzulegen.

So  erklärte  er  sich  (am  20.  April),  als  über  die  Veräöffentlichung
der  Verhandlungen  des  Landtages  beraten  wurde,  für  die  allgemeine
Veröffentlichung  als  Regel,  wollte  aber,  daß  Persönlichkeiten  von  der
Veröffentlichung  ausgeschlossen  blieben,  und  daß,  wenn  Dinge  zur  Sprache
kämen,  die  man  nicht  veröffentlichen  wolle,  dann  in  geheimer  Sitzung
beraten  werde.  So  verlangte  er  (am  50.  April)  bei  der  Beratung  über
den  herrschenden  Motstand,  als  Graf  Asseburg-Falkenstein  eine  Ermittelung
der  im  Lande  vorhandenen  Körner  und  Kartoffeln  beantragte,  daß  zunächst
  der  vorhandenen  Not  abgeholfen  und  möglichst  bald  ein  Ausfuhrverbot
  erlassen,  der  Antrag  des  Grafen  Asseburg  aber,  um  jetzt  keine
Seit  zu  verlieren,  einer  späteren  Seit  vorbehalten  werde.  So  gab  er
(am  17.  Mai)  in  der  Herrenkurie,  als  Fürst  Lichnowsky  die  Repision
des  Solltarifs  in  Antrag  stellte,  seine  Meinung  dahin  ab,  daß  das  Freihandelssystem,
  das  den  preußischen  Sollverhältnissen  zu  Grunde  liege,
durchaus  beibehalten  werden  müsse.  Habe  es  auch  bisher,  weil  Hreußen
im  Auslande  keine  Reziprozität  gefunden,  nicht  die  erwarteten  günstigen
Folgen  gehabt,  so  könne  jetzt  nur  die  Aufgabe  sein,  einzelne  Artikel,  die
notorisch  litten,  durch  Sölle  zu  schützen;  das  allgemeine  Sollsvstem  dürfe
durch  solche  Ausnahmefälle  nicht  verändert  werden.  So  sprach  er  sich
(am  18.  Mai)  in  der  Herrenkurie,  als  über  die  Reform  der  Hatrimonial-=gerichtsbarkeit
  verhandelt  wurde,  für  die  Notwendigkeit  einer  Reform
aus.  Das  hauptsächlichste  Zedenken  gegen  die  Hatrimonialgerichte  sei,
daß  die  Gutsinsassen  fürchteten,  der  Richter  sei  eine  von  dem  Gutsherrn
abhängige  Derson.  Dem  müsse  durch  eine  kollegialische  Einrichtung  des
Gerichts  abgeholfen  werden.  Gegen  eine  völlige  Aufhebung  der  Hatrimonialgerichte
  dagegen  sei  er  durchaus,  da  durch  sie  ein  sehr  heilsames
Band  zwischen  Gutsherrn  und  Einsassen  bestände.  So  erklärte  er  (am
SI.  Mai)  in  der  Berrenkurie  den  Antrag,  daß  der  Marschall  (Hräsident)
des  Vereinigten  Landtages  die  Hrovinziallandtags-Wlarschälle  der  Hrovinzen
  behufs  der  Wahl  der  Sekretäre  des  Landtages  konsultieren  solle,