Der  Vereinigte  Landtag.  155

ihrer  Mitglieder  verlangen.  Darum  behaupte  ich,  gerade  weil  es  einen
Stand  giebt,  der  bereits  durch  seine  Institutionen,  die  Shrengerichte,  zu
dem  höchsten  Stadium  der  Ehre  hingetrieben  wird,  daß  jemand,  der  von
seinen  Standesgenossen  nicht  für  würdig  gefunden  wird,  in  ihrer  Mitte
zu  bleiben,  ein  Mitglied  einer  ständischen  Dersammlung  nicht  sein  kann.“

Nach  den  Worten  des  nächsten  Redners  schienen  noch  Sweifel  über
die  Auffassung  des  Drinzen  zu  bestehen.  Er  hielt  es  daher  für  angemessen,
  sofort  genau  zu  bestimmen,  was  er  gesagt.  „SGur  Erläuterung
dessen,  was  ich  gesagt  habe"  —  betonte  er  —  „erwähne  ich,  daß  ich
ausdrücklich  gesagt  habe:  alle  diejenigen,  die  durch  Shrengerichte  aus
der  Mitte  der  Offiziere  entfernt  worden  sind,  halte  ich  nicht  für  aufnehmbar.
  Daß  die  anderen  Hunkte  noch  nicht  darunter  begriffen  sind,
versteht  sich  von  selbst;  ich  habe  mich  darüber  nicht  ausgesprochen,  weil
diese  Kategorien  noch  nicht  zur  Sprache  gebracht  worden  sind.  Ich  habe
aber  —  die  stenographischen  Aufzeichnungen  werden  das  auch  enthalten  —
gesagt,  daß  der  Offizier,  der  von  seinen  Standesgenossen  aus  ihrer  Mitte
ausgeschlossen  worden  ist,  nicht  Mitglied  einer  ständischen  Dersammlung
sein  kann.  Dies  nur  zur  Erläuterung,  damit  kein  Mißverständnis  über
den  Sinn  meiner  Worte  besteht.“

Die  weitere  Derhandlung  ließ  die  Meinung  des  Hrinzen  als  zu
streng  erscheinen.  Er  zog  dahber  die  Konsequenzen,  die  sich  aus  einer
andern  Ansicht  in  unliebsamster  Weise  ergeben  könnten  und  müßten.

„Ich  will",  sagte  er,  „aus  dem  Vortrage  des  letzten  Redners  eine
Stelle  hervorheben.  Ich  stimme  ganz  darin  bei,  daß  zu  hoffen  sei,  daß
niemals  eine  Kurie  ein  Individuum  in  ihre  Mlitte  aufnehmen  werde,
das  durch  ehrengerichtlichen  Spruch  aus  dem  COffizierstande  entfernt  oder
entlassen  ist.  Wie  gesagt,  diese  Hoffnung  teile  ich  vollkommen;  aber
Roffnungen  sind  keine  Gewißheit.  Ich  stelle  also  die  Frage,  wie  jemand,
der  die  Uniform  trägt,  die  mit  gutem  altpreußischen  Ausdrucke  der  Rock
des  Königs  heißt,  sich  zu  benehmen  hat,  wenn  er  einen  früheren  Kameraden,
  über  den  er  selbst  vielleicht  den  Urteilsspruch  gefällt  hat,  infolgedessen
  er  den  Dienst  hat  verlassen  müssen,  als  Stand  in  der  Dersammlung
  neben  sich  erblickt.  Diese  Frage  stelle  ich  an  jeden  von  Ihnen.
Meine  Herren,  es  sind  viele  unter  Ihnen,  welche  den  Rock  des  Königs
tragen.  Kann  einer  von  uns  mit  einem  solchen  Entlassenen  in  der  ständischen
  Dersammlung  sitzen?“

Durch  den  BZinweis  auf  einen  rehabilitierten  Offizier  schien  die
Frage  immer  noch  verworrener  zu  werden.  Schlagfertig  erhob  sich  der
Drinz,  um  sie  auf  klare  Grundsätze  zurückzuführen.