156  Sweites  Kapitel.

„Ich  nehme“,  sprach  er,  „das  Wort  zur  Aufklärung  eines  Faktums,
was  den  Passus  der  Entlassung  aus  dem  Dienste  betrifft.  Die  Entlassung
aus  dem  Dienste  schließt  nicht  aus,  wieder  in  denselben  eintreten  zu
können.  Seine  Wajestät  hat  sehr  vielen  Offizieren,  welche  aus  dem
Dienste  entlassen  worden  waren,  den  Eintritt  als  Gemeine  in  die  Armee
gestattet;  und  ohne  Examen  arbeiten  sie  sich  bei  guter,  ehrenhafter  Auf—
führung  zum  Offizier  herauf.  Sobald  sie  wieder  Offiziere  sind,  ist  die
Schuld  abgethan.  Das  Mitleid,  was  die  Dersammlung  leiten  möchte,
ist  auf  junge  Offiziere  gerichtet,  die  nach  einer  Entlassung  nicht  mehr
wissen,  was  aus  ihnen  werden  soll.  Für  diese  ist  der  Fall  gedacht,  den
ich  anführte,  daß  sie  von  unten  wieder  zu  dienen  anfangen  und  sich  selbst
rehabilitieren.  Was  die  höheren  Offiziere  betrifft,  muß  ich  bemerken,
daß,  solange  ich  die  Ehre  habe  der  Armee  anzugehören,  mir  kein  einziger
Fall  bekannt  ist,  wo  Ehrengerichte  sich  über  den  Leutnantsstand  hinaus
erstreckt  hätten.  Sollte  das  Unglück  sich  ereignen,  daß  höhere  Offiziere
dem  Ehrengerichte  sich  unterwerfen  müssen,  so  gehören  sie  einer  Altersklasse
  an,  wo  man  über  dieselben  ein  festes  Urteil  hat;  und  da  wird
das  Mitleid  kaum  in  Anspruch  genommen  werden.  Weil  diese  Männer
in  vorgerücktem  Alter  sind,  so  bedarf  es  für  solche  nicht  der  Rehabilitation,
  die  bei  jungen  Offizieren  angegeben  ist,  welche  für  einen  Jugend—
streich  gerechte  Strafe  erlitten.  Nun,  glaube  ich,  würde  eine  mildere
Rücksicht  für  diese  darin  liegen,  daß  ausgesprochen  würde:  solange  sie
nicht  auf  irgend  eine  Art  eine  Rehabilitation  sich  erworben  haben,  müssen
sie  von  der  Standschaft  ausgeschlossen  werden.“

Allein  die  Schwierigkeit  der  Frage  lag  zum  Teil  auch  darin,  daß
es  verschiedene  Arten  der  Entlassung  gab.  Der  Kriegsminister  wollte
dies  durch  ein  geschickt  erfundenes  Beispiel  klar  machen;  der  Hrinz  indes
verwarf  die  spitzfindigen  Unterscheidungen:  ihm  kam  es  auf  ein  einheitliches
  klares  Hrinzip  an,  indem  er  auf  die  Kasuistik  des  Kriegsministers
entgegnete:

„Jch  wollte  mir  eine  Bemerkung  erlauben  über  den  Fall,  den  der
Kriegsminister  angeführt  hat,  in  betreff  der  zwei  Brüder,  wovon  der  eine
aus  dem  Dienste  entlassen  und  der  andere  entfernt  worden  ist.  Dieses
Entlassen  und  Entfernen  scheint  mir  sehr  bezeichnend  zu  sein.  Derjenige,
welcher  entfernt  worden  ist,  ist  nicht  wieder  anstellungsfähig  und  hat  seim
perbrechen  dadurch  dokumentiert,  daß  er  die  Dorgesetzten  belogen  hat.
Der  andere  hat  gegen  die  Standesehre  gefeblt  insofern,  als  er  sich  beim
Schlagen  des  Generalmarsches  nicht  zu  seiner  Fahne  gestellt  hat.  Ganz
nackt  hingestellt,  kann  man  fragen,  warum  auch  dieser  nicht  entfernt