Das  Jahr  1848.  181

wollen.  Allein  der  König  gewährte  jetzt,  wo  er  die  Freiheit,  zu  gewähren
oder  zu  versagen,  hatte,  mit  rückhaltsloser  LCiberalität  als  freie  Gabe  eine
Derfassung,  welche,  ohne  die  wesentlichen  Grundlagen  des  alten  preußischen
  Staates  anzutasten,  doch  den  Bedürfnissen  der  neuen  Seit  Rechnung
trug  und  nichts  von  dem,  was  einmal  gewährt  war,  wieder  zurücknahm.

Während  so  in  Berlin  die  Staatsordnung  wiederhergestellt  wurde
und  alles  endlich  wieder  aufzuatmen  begann,  saß  der  Hrinz  von
Dreußen  in  Babelsberg  mit  sehr  ernsten  Gedanken  am  Schreibtisch.  Die
deutsche  Rationalversammlung,  welche  seit  dem  Mai  mit  dem  Alnspruch,
eine  souveräne  Dersammlung  zu  sein,  in  Frankfurt  tagte,  hatte  durch  eine
aus  ihrer  Mitte  gewählte  „Bundes-Akilitärkommission“  den  Entwurf  zu
einem  Gesetze  über  die  deutsche  Wehrverfassung  ausarbeiten  lassen.  Im
Oktober  war  die  Arbeit  vollendet,  und  der  Entwurf  wurde  veräöffentlicht.
Außerlich  schloß  er  sich  an  das  altbewährte  preußische  Wehrsvstem,  indem
er  den  Gedanken  der  allgemeinen  Pehrpflicht  und  die  Teilung  der
Wehrkraft  in  Linie  (I.  Keerbann),  Landwehr  (2.  und  5.  Heerbann)  und
Landsturm  (4.  Heerbann,  Bürgerwehr)  festhielt.  Aber  sein  Geist  wich
weit  von  der  preußischen  Ordnung  ab:  die  Dienstzeit  sollte  für  die  Infanterie
  auf  6  Monate  herabgesetzt,  aber  auch  für  die  Spezialwaffen
stark  verkürzt,  die  Mehrzahl  der  Offiziere  sollte  gewählt  nicht  ernannt,
die  SEhrengerichte  sollten  abgeschafft  und  die  militärischen  Erziebungsanstalten
  sollten  aufgeboben  werden.  Auf  diese  Weise  —  das  war  der
Gedanke  —  sollte  der  Geist  des  Heeres  mit  dem  des  olkes  zu  wahrer
Einbeit  gebracht  werden.

Durch  diese  Abweichungen  indessen  stellte  der  Gesetzentwurf,  gerade
weil  er  auf  das  preußische  Wehrsvstem  ausdrücklich  Bezug  nahm,  sich
viel  zu  sehr  als  eine  Kritik  der  preußischen  Einrichtungen  dar,  als  daß
der  Orinz,  in  dem  man  mit  Recht  die  höchste  Autorität  in  militärischen
Dingen  in  Hreußen  sah,  dazu  hätte  schweigen  können.  So  entstanden
damals  die  „Bemerkungen  zu  dem  Gesetzentwurfe  über  die  deutsche
Wehrverfassung“,  in  denen  der  Drinz  den  Gesetzentwurf  einer  vernichtenden
  Kritik  unterzieht,  indem  er  an  der  Hand  der  preußischen  Wehrver—
fassung  ihn  bis  ins  einzelne  beleuchtet.  Die  Brochüre  wurde  gedruckt,
erschien  aber  nicht  im  Buckhhandel;  indes  von  Hand  zu  Hand  gehend,
machte  sie  in  den  militärischen  Kreisen  das  größte  Aufsehen.  Bei  Unkundigen
  galt  der  Oberstleutnant  von  Griesheim  als  VDerfasser,  bis  der
Drinz  auf  dem  für  die  königliche  Bibliothek  in  Berlin  bestimmten  Exemplare
  sich  selbst  als  Derfasser  bekannte.  Als  das  militärische  Glaubensbekenntnis
  des  Hrinzen  kann  sie  somit  gelten.