Das  Jahr  1848.  183

„Durch  Einführung  der  Landwehr  ist  in  Preußen  ein  Beurlaubungssystem
  im  kolossalsten  Maßstabe  geschaffen  worden.“

Aber  „eine  beurlaubte  Landwehr  kann  nur  dann  inneren  Halt  und
Kriegstüchtigkeit  haben,  wenn  die  Mannschaften  eine  feste  und  gediegene
erste  Kriegserziehung  erhalten  haben,  die  es  möglich  macht,  daß  eine
zwei-  bis  dreimalige  Einziehung  auf  vierzehn  Tage  hinreicht,  um  das
Erlernte  wieder  aufzufrischen  und  zu  verlebendigen.

„Unbegreiflich  erscheint  daher  die  fast  stereotyp  gewordene  Ansicht,
daß  ein  Infanterist  sich  in  sechs  Monaten  ausbilden  lasse.  Wenn  darunter
bloß  das  Ausexerzieren  der  Eingestellten  verstanden  wird,  so  ist  sechs
Monate  eine  zu  lange  Frist.  In  sechs  bis  zehn  Wochen  ist  derjenige
Grad  der  Ausbildung,  der  zum  Eintreten  in  das  Bataillon  genügt,  vollkommen
  zu  erreichen.  Was  aber  ist  dann  der  Eingestellte  geworden?
Ein  ausexerzierter  Rekrut,  aber  wahrlich  kein  erzogener  Soldat!

„Wir  hören  in  Gedanken  schon  die  Außerung  fallen,  daß  in  den
Jahren  1800—1812  in  Hreußen  faktisch  nur  eine  sechsmonatliche  Dienstzeit
  bestanden  habe,  daß  die  Landwehr  1815  durch  lauter  rohe  Rekruten
gebildet  worden  sei,  und  daß  trotz  solcher  Elemente  dennoch  die  Siege
der  glorreichen  Kriegsjahre  errungen  wurden.

„Das  ist  allerdings  begründet.  Aber  das  erste  Auftreten  der  Landwehr,
  die  1815  nach  kaum  dreimonatlicher  Ausbildung  dem  Feinde  entgegengestellt
  wurde,  führte  bei  Löwenberg  und  Kulm  Derluste  mit  sich,
die  eben  nur  dieser  wenn  auch  unabwendbar  übereilten  Formation  zugeschrieben
  werden  müssen.  Niemand  wird  deshalb  auf  diesen  Teil  der
Landwehr  einen  Stein  werfen  wollen;  denn  an  eine  kurz  exerzierte,  noch
in  der  Disziplinierung  begriffene  Truppe  darf  kein  zu  hoher  Maßstab
gelegt  werden.  Nachdem  jedoch  die  Landwehr  durch  Seit  und  Siege
feuerfest  geworden  war,  hat  sie  gleiches  mit  den  Linientruppen  geleistet.“"

Nachdem  der  fürstliche  Derfasser  die  Beispiele  der  französischen
Revolutionsarmee  und  der  Schweizer  Milizen  als  unzutreffend  zur  Empfehlung
  einer  kurzen  Dienstzeit  abgewiesen,  fährt  er  fort:

„Mun  aber  einen  Blick  auf  Truppen  mit  längerer  Dienstzeit,  als
sie  die  deutsche  Wehrverfassung  für  die  Sukunft  annehmen  will!  Wir
wählen  die  preußische  Armee  im  Jahre  1848.  Nie  vielleicht  hat  eine
Armee  vom  Schicksal  so  Schweres  zu  erdulden  gehabt,  als  die  preußische
in  diesem  verhängnisvollen  Jahre!  Derhöhnt,  verspottet,  von  allen  Kunstgriffen
  der  Derführung  umstrickt,  hat  sie  felsenfest  und  unerschütterlich  in
ihrer  Gesinnung,  in  Disziplin  dagestanden,  hat  ihre  Schuldigkeit  gegen
jeglichen  Feind  mit  einer  Treue  und  Hingebung  gethan,  welche  dieser