Viertes  Kapitel.
Der  Feldzug  in  Baden.

Kostbare  Monate  hatte  unterdes  die  deutsche  Nationalversammlung
in  Frankfurt  mit  der  Beratung  der  „Grundrechte  des  deutschen  Volkes“
verloren.  Denn  seit  in  den  beiden  deutschen  Großmächten  aus  eigener
Kraft  die  Krone  die  Aufstandsversuche  der  Radikalen  siegreich  überwunden
und  die  Vermittelung  der  Nationalversammlung  zurückgewiesen  hatte,  war
es  mit  der  früheren  vollen  Geltung  des  Parlaments  in  der  Paulskirche
vorbei.  Nur  die  Energie  seines  Präsidenten  Eduard  Simson  aus  Königsberg
  brachte  überhaupt  noch  die  Vollendung  der  deutschen  Reichsverfassung
zustande.  Der  Schlußstein  derselben  war  der  Beschluß,  die  Würde  des
Reichsoberhauptes  mit  dem  Kaisertitel  einem  regierenden  deutschen  Fürsten
zu  übertragen.  Daß  dieser  nur  der  König  Friedrich  Wilhelm  von  Preußen
sein  konnte,  unterlag  bei  keinem  Einsichtigen  irgendwelchem  Zweifel.
Gleichwohl  dachte  niemand  daran,  mit  Preußen  eine  Verständigung  über
die  Verfassung  zu  erstreben,  die  doch  mancherlei  stark  demokratische  Zeigaben,
  wie  das  nur  suspensive  Deto  des  Kaisers,  geheime  Abstimmung
bei  den  Wahlen  u.  a.,  enthielt.  Oder  meinte  man,  daß  der  Glanz  der
Kaiserkrone  ihn  diese  Beigaben  übersehen  lassen  würde?

Trotz  allem  war  es  doch  ein  feierlicher  Moment,  als  am  58.  März
1849  der  Hräsident  Simson,  nachdem  der  Wahlakt  abgeschlossen,  die  Erwählung
  König  Friedrich  Wilhelms  zum  deutschen  Kaiser  mit  bewegter
Stimme  verkündigte.  Am  2.  April  traf  die  Deputation  der  KNationalversammlung
  in  Berlin  ein,  um  dem  preußischen  Könige  die  erbliche
deutsche  Kaiserwürde  zu  überbringen.  Schon  den  nächsten  Mittag  gewährte
  ihr  der  König  Audienz.

Eine  Stunde  vorher  hatte  der  König  die  Minister  zur  Beratung  um
sich  versammelt.  Wohl  lag  in  der  Wahl  für  ihn  eine  große  Dersuchung;
denn  auf  Macht  in  Deutschland  war  sein  natürlicher  Ehrgeiz  gerichtet.
Aber  doch  war  er  bedenklich,  ob  manche  Verfassungsbestimmungen  eine
gedeihliche  Führung  der  Kaiserwürde  zulassen  würden,  und  glaubte  auch