Fünftes  Kapitel.
Die  Jahre  der  Reaktion.

Mit  großen  Hoffnungen  hatte  man  im  Jahre  1848  allerorten  in
Deutschland  den  Liberalismus  begrüßt.  Die  Erwartung  war,  daß  er
die  umsturzlüsternen  Radikalen  meistern  und  eine  freie  und  würdige  Gestaltung
  der  deutschen  Derhältnisse  herbeiführen  werde.  Das  war  es,
was  ihm  politisches  Gewicht,  was  der  deutschen  Tationalversammlung  in
Frankfurt,  seinem  mächtigsten  Organ,  Ansehen  gab.  Allein  weder  fest
noch  erfolgreich  den  Demokraten  entgegentretend,  erwies  er  sich  ihnen
nicht  gewachsen;  mit  unrühmlichem  Ausgange  endigte  die  deutsche  ationalversammlung.
  Und  der  Gefahren,  mit  denen  der  Radikalismus  ganz
Deutschland  bedrohte,  vermochten  nicht  die  liberalen  Elemente  Berr  zu
werden:  erst  den  sich  fest  zusammenschließenden  Konservativen  ist  dies  gelungen.
  Darum  ist  es  begreiflich,  daß,  wie  diese  allein  den  Sieg  erkämpft
hatten,  so  sie  auch  die  Früchte  desselben  allein  für  sich  in  Anspruch
nahmen.  Das  ist  der  Grund  und  zugleich  der  Inhalt  der  nunmehr  sich
erbebenden  Bewegung,  die  man  als  die  „Reaktion“  zu  bezeichnen  pflegt.
Einen  starken  Rückhalt  gewährte  dieser  Bewegung  Gsterreich;  denn  seit
dem  Frühjahr  1840  war  sein  Siel,  die  Dinge  in  Deutschland  auf  den
früheren  Stand  zurückzufülhren.  Es  warf  sich  zum  Beschützer  der  Kleinstaaterei
  in  Deutschland  auf,  damit  Deutschland  schwach  bliebe;  Hreußen
dagegen  betrieb  die  Einigung  Deutschlands,  damit  Deutschland  erstarke.
Das  aber  war  das  Derhängnis,  daß  König  Friedrich  Wilhelm  glaubte,
die  Einheit  Deutschlands  durchsetzen  zu  können,  ohne  doch  darüber  mit
Esterreich  zu  brechen.

Aber  anderseits  stärkte  die  Ausgestaltung  der  inneren  Derhältnisse
Oreußens  das  Dertrauen  der  Besonnenen.  Das  neue  Wahlgesetz  ließ
jedem  Urwähler  sein  Wahlrecht,  stufte  aber  nach  dem  Waßstabe  der
Steuerleistung  für  Staat  und  Gemeinde  das  Gewicht  der  Wahlstimmen
ab.  Die  auf  Grund  dieses  Wahlgesetzes  gewählte  Dolksvertretung  war