Stellvertretung  und  Regentschaft.  251

Urteilsfähigen  geschwunden.  Die  Verfassung  schrieb  demnach  die  Ein—
setzung  einer  Regentschaft  vor,  zu  der  es  der  Mitwirkung  des  Landtages
bedurfte.  Das  eben  war  der  große  Unterschied,  daß  ein  Regent  die
Regierung  im  eigenen  Namen  unverantwortlich  führte,  der  Stellvertreter
aber  dem  Könige  verantwortlich  blieb.  Erst  die  Regentschaft  also  hätte
dem  Prinzen  Freiheit  der  Bewegung,  ein  Regiment  nach  eigenen  Grund—
sätzen  gegeben.  Das  aber  war  es,  was  die  Häupter  der  Fpartei  —
wie  der  Prinz  die  Gerlach  und  Uhden  in  vertrauten  Briefen  zu  bezeichnen
  pflegte  —  fürchteten.  Denn  sicher  bedeutete  das  den  Verlust
ihres  bisherigen  Einflusses.  Und  die  gleiche  Besorgnis  hegte  auch  die
Mehrzahl  der  Minister;  zumal  der  Kultusminister  von  Raumer  und  der
Minister  des  Innern  von  Westphalen  waren  entschieden  gegen  eine
Regentschaft.  Eine  Helferin,  aber  aus  ganz  anderen  Gründen,  war
ihnen  die  Königin  Elisabeth,  die  von  der  Einsetzung  einer  Regentschaft
einen  üblen  Eindruck  auf  ihren  kranken  königlichen  Gemahl  besorgte.
So  wurde  denn,  bevor  noch  die  Zeit  der  Stellvertretung  ganz  abgelaufen
war,  diese  durch  den  Erlaß  des  Königs  vom  6.  Januar  1858  auf
weitere  drei  Monate  verlängert.  Freilich  eine  starke  Zumutung  an  den
Prinzen,  das  Opfer,  das  er  dem  Könige  und  dem  Staate  durch  die
Fesselung  des  eigenen  Willens  brachte,  zu  verdoppeln!

Um  so  sonniger  hatte  sich  unterdessen  das  Schicksal  des  jungen
Prinzen  Friedrich  Wilhelm  gestaltet.  Alljährlich  war  er  in  England  und
verlebte  mit  seiner  Braut  eine  herrliche,  poesievolle  Brautzeit.  Da
dauerte  es  denn  nicht  lange,  daß  in  der  öffentlichen  Meinung  Englands
ein  völliger  Umschlag  des  Urteils  über  die  Verlobung  wie  über  seine
Persönlichkeit  eintrat.  Denn  sein  so  ungemein  anziehendes  Wesen,  seine
Herzensgüte,  seine  glückliche  Gabe,  jedem  das  Passende  zu  sagen,  ge—
wannen  schnell  ihm  aller.  Herzen.  Bald  waren  die  Engländer  über  die
Verbindung  ebenso  befriedigt,  wie  die  Preußen  es  nur  sein  konnten.  Das
zeigte  sich,  als  die  Derlobung  am  16.  Mai  1857  offiziell  bekannt  gemacht
  wurde;  das  zeigte  sich  noch  deutlicher  bei  der  Dermählung,  die
nach  dem  Wunsche  der  SEltern  um  der  Jugend  der  fürstlichen  Braut
willen  so  lange  aufgeschoben  war.  Endlich  am  25.  Januar  1858  fand
die  Trauung  in  der  Kapelle  des  St.  James--Halastes  in  London  nach
den  altherkömmlichen,  weihevollen  Bräuchen  der  englischen  Kirche  statt.
Aus  den  Händen  seines  Daters,  des  Hrinzen  von  Hreußen,  empfing  der
fürstliche  Zräutigam  den  Trauring,  um  ihn  an  die  Hand  der  Drinzessinbraut
  zu  stecken.  Und  als  die  Tranung  vorüber  war,  trat  das  rein
menschliche  Gefühl  der  Eltern  und  Kinder  in  seine  unabweisbaren  Rechte.