Stellvertretung  und  Regentschaft.  253

längerung  der  Stellvertretung  sich  gefallen  ließ,  blieb  doch  nicht  ohne
Frucht.  Die  Überzeugung  durchdrang  immer  weitere  Kreise,  daß  dieser
Hrinz,  der  wahrem  Fortschritte  huldigte  und  doch  mit  Selbstverleugnung
die  geeignete  Seit  für  sein  Eingreifen  abwartete,  gewiß,  wenn  sie  einmal
gekommen,  mit  sicherer  Hand  den  Staat  in  die  Bahn  freier  Entwickelung
aller  ihm  innewohnenden  Kräfte  hinüberführen  und  ihm  die  Geltung,

Prinz  Friedrich  Wilhelm  von  Preußen  (um  1860).

die  er  verdiene,  verschaffen  werde.  Denn  wenn  auch  Hreußen  in  den
letzten  Jahren  den  Beweis  geliefert  hatte,  daß  es  sich  nichts  bieten  und
zumuten  lasse,  so  entsprach  doch  eine  solche  Stellung  der  Bedeutung  eines
Staates  nicht,  der  über  eine  Armee  von  einer  halben  Million  gebot  und
dessen  Kinanzen  geordnet  und  günstig  waren,  wie  die  keiner  andern
Großmacht.  Der  Unterschied  war  nicht  zu  verkennen  zwischen  dem,  was
dieser  Staat  hätte  sein  können,  und  dem,  was  er  in  weitgetriebener
Selbstbescheidung  wirklich  war.  Und  eben  dies  genügte  dem  anspruchs-