Stellvertretung  und  Regentschaft.  255

der  König  dauernd  verhindert  ist,  so  übernimmt  derjenige  volljährige
Agnat,  welcher  der  Krone  am  nächsten  steht,  die  Regentschaft.

Ein  solches  Gebaren  erschöpfte  denn  doch  bald  die  Geduld  des
Drinzen.  Konnte  denn  der  gegenwärtige  Sustand  ohne  Herletzung  der
klaren  Bestimmung  der  Derfassung  noch  verlängert  werdend  Über  diese
Frage  erforderte  der  Drinz  am  8.  August  ein  Gutachten  der  Minister.
Dier  Wochen  lang  überlegten  sie;  dann  gaben  sie  es  dahin  ab,  daß  nach
der  Derfassung  die  Motwendigkeit  der  Regentschaft  vorläge.  Denn  kränker
als  er  hingereist  war  der  König  aus  Tegernsee,  wo  er  Genesung  gesucht,
  zurückgekehrt,  und  die  Ärzte  gaben  ihre  Erklärung  dahin  ab,
daß  an  eine  Hiederaufnahme  der  RKegierungsgeschäfte  seitens  des
Königs  für  jetzt  gar  nicht  zu  denken  und  ebensowenig  die  Möglickkeit.
vorhanden  sei,  den  Seitpunkt  auch  nur  annäherungsweise  vorherzusehen,
wo  eine  für  diesen  Sweck  ausreichende  Genesung  und  Erstarkung  stattgefunden
  haben  werde.

In  seiner  Gewissenhaftigkeit  erwog  der  Hrinz  fort  und  fort  die
Oflichten  gegen  den  Staat,  gegen  den  König  und  gegen  sich  selbst.  Am
20.  September  ließ  er  nochmals  in  der  Sitzung  des  Ministeriums  alle
Gründe  für  und  gegen  die  Regentschaft  entwickeln;  dann  erst  entschied
er  sich,  der  Derantwortung,  die  damit  auf  sein  Haupt  gelegt  war,  sich
voll  bewußt.  Man  wählte  die  mildeste  Form:  der  König  solle  aus.
souveränem  Rechte  den  Hrinzen  zur  Übernahme  der  Regentschaft  auffordern,
  aus  agnatischem  Rechte  der  Hrinz  sich  dazu  bereit  erklären  und
dann  die  Sustimmung  des  TLandtages  dazu  eingebolt  werden.

Sbensowenig  wie  der  Prinz  von  Hreußen  konnte  die  Königin  Elisabeth
  sich  dem  Eindrucke  verschließen,  daß  die  RZegentschaftsfrage  klargestellt
  werden  müsse.  In  schwerer  Sorge,  der  Gesundheit  des  Königs
zu  schaden,  legte  sie  ihm  den  Erlaß  vor,  durch  den  er  den  Hrinzen  von
Dreußen  zur  Ubernahme  der  Regentschaft  aufforderte.  Schweigend  las
ihn  der  König,  schweigend  unterzeichnete  er  ihn;  dann  schlug  er  die
Rände  vor  das  Gesicht  und  verließ  schweigend  das  Simmer,  um  einige
Tage  danach  nach  Jtalien  abzureisen.

So  endigte  —  am  7.  Oktober  1858  —  die  Regierung  König
Friedrich  Wilhelms  IV.,  des  vielgeprüften.  Wer  moöchte  nicht  mit  tiefer
Empfindung  des  genial  angelegten  Herrschers  gedenken,  dessen  tragisches
Geschick  es  war,  daß  seine  Randlungen  in  weite  Ferne  gewirkt  haben,
ohne  doch  ihm  selbst  Genugthuung  zu  verschaffen?

„Der  entscheidende  Schritt  ist  geschellen“,  schrieb  der  Hrinz  an  seine
Gemahlin.  „Gott  gebe  seinen  Segen  zu  dem  ernsten  Werke,  was  nun