Stellvertretung  und  Regentschaft.  261

die  zeitgemäße  Reorganisation  des  Heeres,  welche  die  Siege  des  Be—
freiungskrieges  bezeichneten.  Eine  vierzigjährige  Erfahrung  und  zwei
kurze  Kriegsepisoden  haben  uns  indes  auch  jetzt  aufmerksam  gemacht,
daß  manches,  was  sich  nicht  bewährt  hat,  zu  Änderungen  Veranlassung
geben  wird.  Dazu  gehören  ruhige  politische  Zustände  und  —  Geld,  und  es
wäre  ein  schwer  sich  bestrafender  Fehler,  wollte  man  mit  einer  wohlfeilen
Beeresverfassung  prangen,  die  deshalb  im  Momente  der  Entscheidung
den  Erwartungen  nicht  entspräche.  Preußens  Heer  muß  mächtig  und
angesehen  sein,  um,  wenn  es  gilt,  ein  schwer  wiegendes  politisches  Gewicht
  in  die  Wagschale  legen  zu  können.

„Und  so  kommen  wir  zu  Hreußens  politischer  Stellung  nach  außen.
Oreußen  muß  mit  allen  Großmächten  im  freundschaftlichsten  Dernehmen
stehen,  ohne  sich  fremden  Einflüssen  hinzugeben  und  ohne  sich  die  Rände
frühzeitig  durch  Traktate  zu  binden.  Mit  allen  übrigen  Mächten  ist
das  freundliche  Derhältnis  geboten.  In  Deutschland  muß  Hreußen  moralische
  Eroberungen  machen  durch  eine  weise  Gesetzgebung  bei  sich,  durch
Bebung  aller  sittlichen  Slemente  und  durch  Ergreifung  von  Einigungselementen,
  wie  der  Sollverband  es  ist,  der  indes  einer  Reform  wird  unterworfen
  werden  müssen.  Die  Welt  muß  wissen,  daß  Hreußen  überall  das
Recht  zu  schützen  bereit  ist.  Ein  festes,  konsequentes  und,  wenn  es  sein
muß,  energisches  Verhalten  in  der  Holitik,  gepaart  mit  Klugbeit  und
Besonnenheit,  muß  Hreußen  das  politische  Ansehen  und  die  Machtstellung
verschaffen,  die  es  durch  seine  materielle  Macht  allein  nicht  zu  erreichen
imstande  ist.

„Auf  dieser  Bahn  mir  zu  folgen,  um  sie  mit  Ehren  geben  zu
können,  dazu  bedarf  ich  Ihres  Beistandes,  Ihres  Rates,  den  Sie  mir  nicht
versagen  werden.  Alögen  wir  uns  immer  verstehen  zum  Wohle  des
Daterlandes  und  des  Königtums  von  Gottes  Gnaden!“

Der  Hrinzregent  hatte  geendet:  dies  war  sein  Regierungsprogramm.
In  konstitutionellen  Staaten  besteht  die  Sitte,  daß  ein  neu  eintretendes
Ministerium  dem  Berrscher  sein  Drogramm  vorlegt  und  von  dessen  Genehmigung
  eine  Übernahme  der  Geschäfte  abhängig  macht.  Bier  war
es  umgekehrt:  der  Hrinzregent  legte  den  Ministern  sein  Drogramm  vor.
Ganz  allein,  ohne  jeden  Beirat,  ohne  irgend  jemandes  Sustimmung  einzuholen,
  hatte  er  es  niedergeschrieben.  Er  unterwarf  die  darin  ausgesprochenen
  Grundsätze  auch  jetzt  gar  keiner  Erörterung,  sondern  befahl
die  Deröffentlichung.

Der  Eindruck,  den  die  Ansprache  auf  die  Bewohner  Dreußens
machte,  war  außerordentlich.  In  Berlin  drängten  sich  vor  den  BZuch-