316  Viertes  Kapitel.

Aus  der  Begeisterung  der  Befreiungskriege  entsprungen,  hatte  das
Gesetz  vom  5.  September  1814  „über  die  allgemeine  Verpflichtung  zum
Kriegsdienste“  in  Preußen  die  allgemeine  Wehrpflicht  eingeführt.  Alljährlich
  wurden  seitdem  nach  diesem  40  000  Rekruten  ausgehoben,  die  5  Jahre
in  der  Armee  und  2  Jahre  in  der  Zeserve  dienten,  dann  7  Jahre  dem
ersten  und  nochmals  7  Jahre  dem  zweiten  Aufgebote  der  Landwehr  angehörten.
  Nun  aber  war  seitdem  die  Bevölkerung  Dreußens  um  78  Hrozent
  gewachsen,  ohne  daß  doch  der  Regimenterstand  wesentlich  geändert
war.  Es  konnten  demnach  nicht  mehr  als  etwa  zwei  Drittel  der  dienstpflichtigen
  jungen  Leute  in  die  Regimenter  eingestellt  werden;  nur  diese
traten  in  die  Reserve;  nur  sie  blieben  bis  zum  40.  Lebensjahr  dienstpflichtig,
  um  bei  jeder  Mobilmachung  aus  ihren  Familien  und  ihrem
Gewerbe  als  Landwehrmänner  gerissen  zu  werden,  während  die  Erhaltung
ihrer  Frauen  und  Kinder  den’  Gemeinden  zur  Last  siel.  Don  alledem
aber  blieb  das  letzte  Drittel,  für  das  in  den  Regimentern  kein  Hlatz  mehr
war,  lediglich  durch  die  Gunst  des  Loses  völlig  frei.  Konnte  es  eine
schreiendere  Ungerechtigkeit  geben  d  Eine  mildernde  Ausgleichung  war
daher  durch  die  Herabsetzung  der  Dienstzeit  auf  2½/  Jahr  versucht
worden.  So  konnte  wenigstens  eine  größere  Sahl  von  Zekruten  eingestellt
werden.  Allein  dies  Auskunftsmittel  war  häöchst  bedenklich,  da  es  die
militärische  Tüchtigkeit  der  Armee  bedrohte.  Denn  die  höhere  Ausbildung
der  Waffen  und  der  Gefechtsweise  verlangte  gerade  eine  um  so  sorgfältigere
  und  festere  Durchbildung  des  einzelnen  Soldaten  nicht  für  den
Daradeplatz,  sondern  für  das  Schlachtfeld,  wo  der  einzelne  oft  in  sich
allein  die  rechte  Entscheidung  zu  finden  hat.  Daher  eben  stand  die
Landwehr,  die  sich  in  den  Befreiungskriegen  mit  wohlverdientem  Ruhme
bedeckt  hatte,  jetzt  nicht  mehr  auf  der  Höhe  der  Brauchbarkeit;  und  doch
mußte  sie  in  der  Front  neben  der  Linie  verwendet  werden.  Die  Landwehrbataillone
  standen  ja  überhaupt  nur  auf  dem  Hapiere.  Denn  es  war
darauf  gerechnet,  daß  sie  bei  Mkobilmachungen  während  der  Marschwochen
weiter  exerziert  und  zu  festem  militärischen  Halt  in  sich  gebracht  würden.
Seit  der  Erbauung  der  Eisenbahnen  aber  war  es  nötig  geworden,  im
Kriegsfalle  sofort  mit  Wucht  dem  Feinde  entgegenzutreten.  Es  mußte
also  jetzt  die  Candwehr,  kaum  einberufen,  in  militärische  Disziplin  noch
nicht  wieder  eingewöhnt,  mit  ihren  Offizieren  unbekannt,  dem  Feinde  entgegengestellt
  werden.  Wie  konnte  sie  da,  ältere  Leute  von  jungen  Gelegen-Beitsoffizieren
  geführt,  dasselbe  leisten,  wie  die  Linie,  die  doch  aus  jungen
Teuten  unter  älteren  Berufsoffizieren  bestandd  Und  doch  beruhte  lediglich
  auf  der  Schlagfertigkeit  und  Kriegstüchtigkeit  seiner  Armee  die