Die  Armeereorganisation  und  der  Verfassungskonflikt.  317

Stellung,  ja  die  Sicherheit  Preußens.  Denn  Preußen  ist  unter  allen
Großmächten  Europas  die  einzige,  die  nicht  bloß  gegen  Slawen  und
Romanen  aller  natürlichen  Schutzwälle  entbehrt,  sondern  an  alle  drei
großen  Militärmächte  des  Kontinents  unmittelbar  angrenzt.

Durchdrungen  von  der  Überzeugung,  daß  die  preußische  Armee
reorganisiert  werden  müsse,  um  Preußen  zu  der  verlorenen  Höhe  wieder
zu  erheben,  hatte  der  Prinz  von  Preußen  schon  in  Koblenz  den  Entwurf
einer  Reorganisation  in  großen  Zügen  festgestellt.  Das  Siel  desselben
war  nicht  nur  die  bewaffnete  Macht  Hreußens  soweit  zu  verstärken,  daß
die  allgemeine  Wehrpflicht  eine  Wahrheit  werden  konnte,  sondern  auch,
den  Derhältnissen  der  neueren  Seit  entsprechend,  eine  erhebliche  Beschleunigung
  der  M-lobilmachung  herbeizuführen.  Und  als  Hrinzregent  saß  er
dann  bis  tief  in  die  Macht  in  Berlin  Tag  für  Tag  in  seinem  Arbeitszimmer,
  bis  ins  einzelne  alles  ausarbeitend  oder  mit  General  von  Roon
zusammen  alles  prüfend  und  abwägend.

Nach  diesem  Entwurfe  des  Hrinzregenten  sollte  die  preußische  Armee
um  117  Bataillone  und  72  Schwadronen  verstärkt  und  damit  auf  81  Zegimenter
  Infanterie,  10  Bataillone  Jäger  und  56  Regimenter  Kavallerie
gebracht  werden.  Dann  konnte  die  allgemeine  Wehrpflicht  zur  wirklichen
Durchführung  gebracht,  die  Dienstzeit  aber  von  20  auf  12  Jahre  herabgesetzt
  und  die  Landwehr  fast  ganz  auf  den  Dienst  im  Lande  beschränkt
werden.  Für  den  Kriegsfall  stand  zugleich  an  Linie  und  Reserve,  die
dreijährige  Dienstzeit  festgehalten,  eine  Feldarmee  von  400  000  WMann
zur  sofortigen  Derwendung  bereit.

Freilich  erforderte  die  Durchführung  dieser  Reorganisation  eine  jährliche
  Erhöhung  des  Militäretats  um  0⅛  Millionen.  Aber  waren  denn
nicht  seit  1814  die  Staatseinnahmen  von  50  auf  00.  Millionen  Thaler
gestiegen  d  Und  hatte  nicht  1814  der  Militäretat  55  Drozent  der  Staatseinkünfte
  erfordert,  während  die  Kosten  der  reorganisierten  Armee  nur
20  Drozent  in  Anspruch  nahmend  Und  wie  erheblich  waren  die  orteile,
die  diesem  Mehraufwande  gegenüberstanden!  Der  verheiratete  Landwehrmann
  wurde  nicht  mehr  der  unmittelbaren  Kriegsgefahr  ausgesetzt,  die
Dienstpflicht  überhaupt  um  8  Jahre  herabgesetzt.  Welche  Schonung  der
Erwerbskraft  des  Landes  lag  in  der  Reorganisation,  welche  Entlastung
der  Gemeinden!

Der  Hrinzregent  hielt  daran  fest,  daß  die  Überzeugung,  die  er  selbst
von  der  Sweckmäßigkeit,  ja  von  der  Motwendigkeit  der  Armeereorganisation
  gewonnen  hatte,  von  dem  ganzen  Oolke  geteilt  werden  würde.
So  trat  denn  das  Ministerium  mit  der  Forderung  der  0½  Millionen