318  Viertes  Kapitel.

Thaler  vor  den  Landtag.  General  von  Roon  wurde  zum  Kriegsminister
ernannt,  um  diese  Forderung  vor  dem  Candtage  zu  vertreten.  Aber  hier
erfuhr  sie  heftigen  Widerstand.  An  der  dreijährigen  Dienstzeit  zumal
nahm  die  Kammermajorität  Anstoß;  auch  das  Zurücktreten  der  Landwehr
stieß  auf  Widerspruch.  Doch  das  waren  Dorwände;  die  liberale  Ma—
jorität  erhob  Schwierigkeiten,  da  sie  in  der  Annahme  der  Reorganisationsvorlage
  eine  außerordentliche  Stärkung  einer  Regierung  sah,  der  sie  nicht
mehr  rechtes  Vertrauen  schenkte.  Um  demnach  das  Ministerium  gewissermaßen
  am  Sügel  zu  halten,  bewilligte  sie  endlich  die  geforderten  Mkillionen
  auf  ein  Jahr  „zur  Aufrechterhaltung  der  Kriegsbereitschaft".
Damit  gab  sich  das  MWinisterium  zufrieden,  und  die  Durchführung  der
Reorganisation  wurde  nunmehr  begonnen.  Der  Drinzregent  knüpfte  an
die  Mobilmachung  des  Jahres  1850  an;  bei  der  Demobilisierung  ließ
er  sämtliche  Landwehrstämme  mit  einem  Teile  der  Mannschaften  steben.
Aus  ihnen  wurden  die  neuen  Truppenkörper  der  Linie  gebildet.  Es
handelte  sich  um  die  Durchführung  einer  dauernden  Maßregel,  wie  eine
von  solcher  Bedeutung  für  den  Schutz  und  den  Schirm  —  nach  den
Worten  der  Thronrede  —  für  die  Größe  und  Wacht  des  Daterlandes
der  Landesvertretung  noch  niemals  vorgelegt  worden  war.

In  dieser  Frage  erblickte  der  Hrinzregent  die  Guintessenz  seiner
Dolitik.  Auf  die  reorganisierte  Armee  gestützt,  meinte  er  Dreußens  Ansehen
  mit  Nachdruck  zur  Geltung  zu  bringen.  Ihm  kam  alles  darauf
an,  die  Reform  durchzusetzen.  „Wenn  die  TLiberalen  jetzt  klug  sind",
meinte  der  alte  Minister  von  Manteuffel,  die  Situation  ganz  richtig  beurteilend,
  „so  ist  ihnen  auf  lange  Jahre  der  Besitz  der  Macht  gesichert."“

Aber  sie  waren  nicht  klug!  Die  liberale  Kammermajorität  bewilligte
die  Kosten  für  eine  dauernde  weitumfassende  Maßregel,  die,  wenn  einmal
durchgeführt,  obne  die  schwerste  Schädigung  mannigfaltigster  Interessen
gar  nicht  rückgängig  gemacht  werden  konnte,  mißtrauisch  nur  auf  ein
Jahr;  und  das  liberale  Ministerium  begnügte  sich  mit  so  Unzulänglichem.

Und  im  nächsten  Jahre  1861  war  die  Reorganisation  vollendet;
alsbald  nach  seiner  Thronbesteigung  ließ  König  Wilhelm  die  Fahnen
und  Standarten  der  neuen  Regimenter  feierlich  weihen.  zetzt  vor  die
vollendete  Thatsache  gestellt,  besann  sich  der  Landtag  nicht  etwa,  den
Fehler  des  Dorjahres  zu  verbessern,  sondern  er  vergrößerte  ihn,  indem
er  die  Kosten  der  Reorganisation  nur  im  Extraordinarium  des  Stats
bewilligte.  Das  ist  nun  zwar  bei  einjährigen  Stats  sachlich  kein  Unterschied,
  aber  der  Eindruck  dieser  Art  der  Bewilligung  war  doch  —  und
sollte  es  auch  sein  —  daß  es  sich  um  eine  außerordentliche  Bewilligung