Die  Armeereorganisation  und  der  Verfassungskonflikt.  321

Falle  zu  bringen  und  so  den  König  zu  zwingen,  sie  selbst  in  den  Rat  der
Krone  zu  berufen.  Aber  sie  brachten  bei  dieser  Rechnung  den  Charakter
des  Königs  nicht  in  den  richtigen  Ansatz,  wenn  sie  glaubten,  daß  der
König,  um  die  Militärvorlage  durchzubringen,  sich  zur  Berufung  eines
demokratischen  Kabinetts  entschließen  könnte.  König  Wilhelm  hat  einmal
seinen  politischen  Standpunkt  als  „konservativ-konstitutionell“  bezeichnet.
So  hatte  er  wohl  zuzeiten  die  Empfindung,  als  wenn  die  „neue  Ära“
ihn  zu  weit  nach  links  dränge.  Aber  solange  die  Minister  sein  Vertrauen
hatten,  behielt  er  sie;  denn  bei  seiner  hohen  und  reinen  Auffassung  der
Krone  verlangte  er  auch  von  den  Ministern,  daß  sie  Männer  seien,  mit
denen  er  in  der  Grundauffassung  von  Staat  und  Kirche  übereinstimmte.
Und  der  Verdacht  versteckten  Zwanges  würde  seinen  redlichen  Sinn
vollends  mit  Unmut  erfüllt  haben.  So  erklärte  er  sich  denn  mit  einigen
Abstrichen  an  der  Vorlage,  um  die  Kosten  herabzumindern,  wenngleich
mit  schwerem  Herzen,  einverstanden.  Denn  nunmehr  erwartete  er  mit
der  Landesvertretung  ins  Einvernehmen  zu  kommen.  Durch  die  eindringlichsten
  Vorstellungen  der  Thronrede  suchte  er  bei  der  Eröffnung  des
Candtages  am  14.  Januar  1862  das  Abgeordnetenhaus  für  seine  Holitik
zu  gewinnen.  Fort  und  fort  sei  er  bemüht,  die  deutschen  Fürsten  zu
einer  Reform  des  Deutschen  Bundes,  besonders  der  Wehrverfassung  desselben,
  zu  bestimmen.  Seien  hierin  noch  keine  befriedigenden  Ergebnisse
erreicht  worden,  so  ergebe  sich  doch  für  Hreußen  die  Mötigung,  zur
LCösung  seiner  nationalen  Aufgaben  um  so  stärker  sich  zu  rüsten.  Und  es
könne  dies  auch,  da  seine  günstige  Finanzlage  die  Mittel  zur  Aufrechterhaltung
  der  auf  das  sparsamste  eingerichteten  Reorganisation  vollauf
gewähre,  so  daß  nur  nötig  sei,  das  große  Kriegsdienstgesetz  vom  Jahre
1814,  das  noch  immer  die  gesetzliche  Grundlage  des  preußischen  Heerwesens
  bilde,  durch  endgültige  Billigung  der  Reorganisation  zeitgemäß
umzugestalten.  „Meine  Berren“,  schloß  der  König  die  Thronrede,  „Sie
sind  berufen,  im  Derein  mit  Meiner  Regierung  die  Gesetzgebung,  welche
in  einer  großen  Seit  begonnen  wurde,  weiter  zu  führen.  Wie  jene
Reformen  bestimmt  waren,  dem  Hatriotismus  des  preußischen  Dolkes  ein
größeres  Feld  der  Bethätigung  zu  eröffnen  und  dadurch  dessen  Aufschwung
  vorzubereiten,  so  erwarte  ich  von  der  gegenwärtigen  Fortführung
jener  Gesetzgebung  die  gleiche  Wirkung.  Die  Entwickelung  unserer  Institutionen
  muß  im  Dienste  der  Kraft  und  der  Größe  unseres  Daterlandes
  stehen.  Riemals  kann  ich  zulassen,  daß  die  fortschreitende  Entfaltung
  unseres  inneren  Staatslebens  das  Recht  der  Krone,  die  Macht

und  Sicherbeit  Hreußens  in  Frage  stelle  oder  gefährde.  Die  Lage  Europas
Maiser  Wilhelm.  21