Die  Armeereorganisation  und  der  Verfassungskonflikt.  323

halte.  Das  Zugeständnis  einer  zweijährigen  Dienstzeit  sei  die  notwendige
Vorbedingung  für  die  Bewilligung  der  Reorganisationskosten.  Die  Kommission
  nahm  ein  Amendement  in  diesem  Sinne  an.  Kein  Sweifel,  daß
auch  das  Plenum  am  nächsten  Tage  sich  ebenso  entscheiden  würde.

Die  Minister  indessen  verlangten  die  Aussetzung  der  Verhandlung;
denn  sie  hielten  sich  für  verpflichtet,  dem  Könige,  bevor  die  Entscheidung
fiele,  von  der  Sachlage  Kenntnis  zu  geben.  Ohne  Verzug  berief  der
König  den  Ministerrat  in  sein  Palais.  Hier  sprach  sich  der  Minister
von  der  Heydt  für  die  Annahme  des  Stavenhagenschen  Amendements
aus;  denn  die  Fortdauer  des  budgetlosen  Zustandes  erschien  ihm  gefährlich
  und  für  die  Derwaltung  unerträglich.  Don  Roon,  der  Kriegsminister,
  von  dem  unausgesetzten  Kampfe  ohne  Aussicht  eines  andern
Ausgleiches  ermüdet,  hielt  es  für  geraten,  auf  weitere  Derhandlungen
mit  dem  Abgeordnetenhause  einzugehen.  Er  meinte,  daß  die  Regierung
die  Anträge  der  Kommission  unter  der  Bedingung  von  Kompensationen
annehmen  sollte,  indem  er  als  solche  Kompensationen  die  Vermehrung
der  Kapitulanten  und  die  Errichtung  von  stehenden  Lagern  vorschlug,
dem  äbhnlich,  das  Tapoleon  damals  in  Thalons  eingerichtet  hatte.  Diesen
Ansichten  stimmten  auch  die  andern  Minister  zu.  Da  erhob  sich  der
König.  „Nach  meiner  festen  Uberzeugung  und  militärischen  Erfahrung",
erklärte  er,  „kann  ich  es  mit  Oflicht  und  Gewissen  nicht  vereinigen,  auf
die  neue  Organisation  der  Armee  mit  dreijähriger  Dienstzeit  zu  verzichten.
  Wenn  nun  hierbei  auch  meine  Minister  mich  verlassen,  so  bleibt
mir  nichts  übrig,  als  auf  der  Stelle  den  Kronprinzen  zu  berufen,  der
zur  Seit  in  Süddeutschland  weilt.  Dieser  mag  und  kann  dann  statt
meiner  die  Regierung  übernehmen  und  die  neuen  Dorschläge  ausführen.“
In  dem,  was  seine  UÜberzeugung  war,  gab  es  bei  dem  Könige  kein
Markten.  Er  ergriff  die  Glocke,  um  dem  im  Nebenzimmer  befindlichen
Flügeladjutanten  vom  Dienst  ein  Seichen  zu  geben  und  den  Zefehl  zur
Absendung  des  Telegramms  an  den  Kronprinzen  zu  erteilen.  Erschrocken
sprangen  alle  Minister  auf  und  baten  den  Rönig  auf  das  dringendste,
es  nicht  zu  thun;  einmütig  erklärten  sie,  bis  aufs  äußerste  treu  bei  ihm
ausharren  und  auch  im  Abgeordnetenhause  seine  Entscheidungen  unbedingt
  vertreten  zu  wollen.  Der  König  war  innerlich  sehr  bewegt;  er
brach  die  Sitzung  ab.  Am  Abend  wurde  sie  fortgesetzt  und  nun  die
Antwort  vereinbart,  die  am  nächsten  Tage  der  Kriegsminister  im  Abgeordnetenhause
  abgeben  sollte.

So  erklärte  denn  Roon  am  5.  März  endgültig  in  der  Kammer,  daß

die  Regierung  von  der  dreijährigen  Dienstzeit  nicht  lassen  könne.  Damit
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