324  Viertes  Kapitel.

stand  für  die  Mehrheit  des  Hauses  der  Entschluß  fest,  die  ganzen  Kosten
für  die  Reorganisation  der  Armee  zu  streichen.

Nun  aber  blieb  doch  noch  für  die  Regierung  die  WMöglichkeit,  bei
den  hohen  Beträgen  der  bisherigen  Haupttitel  des  Militäretats  an  verschiedenen
  Stellen  so  viel  herauszusparen,  wie  die  Neukosten  der  Re—
organisation  betrugen.  Auch  diesen  Ausweg  war  die  Cinke  bedacht,  ihr
sofort  zu  versperren.  Als  daher  am  nächsten  Tage  die  Beratung  des
Gesetzvorschlages,  betreffend  die  Oberrechenkammer,  auf  der  Tagesordnung
stand,  ergriff  der  Abgeordnete  Hagen  das  Wort.  Der  Gesetzentwurf  be—
stimmte,  dem  bisher  geübten  Brauche  entsprechend,  daß  für  die  Regierung
im  Etat  nur  die  Hauptsumme  der  einzelnen  Titel  bindend  sein  sollte,
während  die  einzelnen  Positionen,  aus  denen  jeder  Titel  sich  zusammensetzte,
  sich  gegenseitig  übertrügen.  Ragen  dagegen  beantragte,  daß  jede
einzelne  Dosition  für  die  Regierung  bindend  sein  und  danach  der  Stat
schon  für  das  laufende  Jahr  spezialisiert  werden  solle.  Miemand  war
zweifelhaft,  daß  dies  auf  den  Wilitäretat,  obgleich  er  nicht  genannt  war,
gemünzt  sei.  Denn  dadurch  wurde  der  Regierung  ein  Beraussparen,  wie
es  die  Linke  fürchtete,  völlig  unmöglich  gemacht.  Der  Finanzminister
von  Hatow  antwortete.  Er  versprach  für  das  nächste  Jahr  die  gewünschte
Spezialisierung  durchzuführen;  für  den  vorliegenden  Stat  von  1862  sei
sie  nicht  mehr  durchführbar.  Sollte  dennoch  das  Baus  sie  beschließen,
setzte  er  hinzu,  so  sei  das  ein  Ausdruck  des  Mißtrauens,  der  dem
Ministerium  den  Gedanken  zurückzutreten  nahe  legen  müßte.

Das  war  es  ja  gerade,  was  die  Linke  wollte:  natürlich  stimmte  sie
wie  ein  Mann  für  den  Antrag  Ragen,  den  das  Haus  mit  einer  Wehrheit
  von  54  Stimmen  annahm.  Und  soweit  ging  die  Derblendung  in
dem  ganzen  TLande,  daß  dieser  Beschluß  des  Abgeordnetenhauses  allerorten
  mit  lauter  Sustimmung  begrüßt  wurde.

Die  Folge  des  Beschlusses  war,  daß  das  gesamte  Ministerium  den
König  um  seine  Entlassung  bat.  Swar  der  Fürst  von  Bohenzollern  hatte
seit  Akonaten  schon  an  den  Beratungen  sich  nicht  mehr  beteiligt;  auch
Berr  von  Auerswald  wurde  durch  seine  Kränklichkeit  dauernd  ihnen  entzogen.
  Aber  doch  war  das  Ministerium  der  Ausdruck  der  neuen  Ara.
Und  an  dieser  hielt  der  König  fest.  Er  richtete  daher  am  9.  März  eine
Ordre  an  das  Gesamtministerium,  in  der  er  demselben  zu  erkennen  gab,
daß  bei  dem  Dertrauen,  welches  er  demselben  schenke,  wie  bei  der  Achtung,
in  welcher  dasselbe  bei  den  wohldenkenden  Klassen  der  Mation  stehe,  er
auf  das  Gesuch  desselben  nicht  eingehen  könne.  Dementsprechend  verfügte
  er  am  11.  März  die  Auflösung  des  Abgeordnetenhauses.