344  Fünftes  Kapitel.

Das  war  dreist.  Konnte  König  Wilbelm  ein  solches  Derfahren  sich
bieten  lassen?  Mit  einem  eigenhändigen  Randschreiben  entsandte  er  seinen
Generaladjutanten,  den  General  von  Willisen,  nach  Kassel  und  kündigte
dem  Kurfürsten,  wenn  er  nicht  jene  Wahlverordnung  zurücknähme,  den
Abbruch  der  diplomatischen  Beziehungen  an.  Der  Kurfürst,  aufs  höchste
entrüstet  über  diesen  Eingriff  in  seine  Rechte,  wie  er  meinte,  ließ  den
preußischen  Abgesandten  bis  zur  Unhäflichkeit  lange  in  dem  Dorzimmer
warten,  dann  nahm  er  den  Brief  entgegen,  warf  ihn,  ohne  ihn  zu  öffnen,
mit  verächtlicher  Handbewegung  auf  einen  Seitentisch  und  fuhr  den
General  mit  groben  Worten  an,  als  dieser  seinen  Auftrag  ankündigte.
„Sehr  sonderbar",  sagte  der  Kurfürst  in  höchst  gereiztem  Tone,  „daß  der
König  von  Hreußen  solche  Schritte  in  einem  andern  Lande  kritisieren  will;
wird  aber  in  seinem  eigenen  Lande  bald  viel  Schlimmeres  thun  müssen.“
Mochmals  wies  Willisen  darauf  hin,  daß  es  die  Absicht  des  Königs  sei,  im
Falle  der  Ablehnung  den  diplomatischen  Verkehr  mit  Kurhessen  abzubrechen.
„Ich  kann  den  König  nicht  hindern“,  erwiderte  der  Kurfürst  trotzig,
„aber  es  ist  doch  ein  sonderbares  Derfahren,  Gesandte  abberufen,  weil  in
inneren  Fragen  im  Wachbarland  nicht  alles  geschieht,  was  man  vorschreibt."“

Unmittelbar  danach  setzte  auch  der  Bundestag  die  bessische  Wahlverordnung
  außer  Kraft.  Zedoch  nicht  im  geringsten  änderte  der  Kurfürst
  seine  Baltung.  Da  befahl  König  Wilhelm  das  4.  (sächsische)  und
7.  (westfälische)  Armeecorps  in  Warschbereitschaft  zu  setzen  und  forderte
  als  Sühne  für  den  beleidigenden  Empfang  seines  Gesandten  die
sofortige  Entlassung  der  kurhessischen  Minister.  Mit  der  Hand  am
Schwerte  stellte  Hreußen  sein  Ultimatum.  Noach  wenig  Tagen  schon  war
der  Beschluß  des  Bundestages  auf  Herstellung  der  Derfassung  von  1831
in  Bessen  fertig  und  das  kurfürstliche  Ministerium  verabschiedet.  Kurhessen
  hatte  seinen  Rechtsfrieden  wieder  —  aber  doch  nur  auf  kurze
Seit.  Wohl  war  die  Derfassung  von  1851  eingeführt;  durch  Anderung
des  Wahllgesetzes  indes  suchte  der  Kurfürst  ein  Gegengewicht  zu  schaffen.
Der  LCandtag  wurde  berufen  und  nur  der  Entwurf  des  neuen  Wallgesetzes
  ihm  vorgelegt.  Er  protestierte  gegen  die  Sumutung,  dies  Gesetz
anzunebmen,  verlangte  vielmehr  der  Derfassung  entsprechend  die  rechtzeitige
  Dorlage  des  Budgets.  Dieser  Forderung  stimmten  die  im  Wai
berufenen  Minister  zu.  Der  Kurfürst  war  außer  sich:  auf  der  Stelle  entließ
  er  das  Ministerium  und  vertagte  am  20.  Movember  den  TLandtag
auf  unbestimmte  Seit.

Das  hieß  der  Rechtsordnung,  die  Dreußen  im  Mai  hergestellt  hatte,
offen  Hohn  sprechen.  An  Hreußen  wandten  sich  daher  die  Bäupter