346  Fünftes  Kapitel.

französischen  Unterhandlungen  als  nachteilig  für  die  mit  Gsterreich  in
Aussicht  genommene  Solleinigung  zu  hindern.  Im  Hintergrunde  lag
dabei  die  stille  Boffnung,  den  deutschen  Sollverein  zu  sprengen.  Denn
ließ  sich  nicht  erwarten,  daß  die  GEsterreich  stets  zugeneigten  deutschen
Mittelstaaten  auch  auf  dem  kommerziellen  Gebiete  seiner  Führung  willig
folgen  würden  d  Durch  schnelles  RKandeln  suchte  Hreußen  indes  der  Gefahr
  zu  begegnen.  Graf  Bernstorff  brachte  einen  kräftigen  Zug  in  die
Derhandlungen  mit  Frankreich,  und  am  20.  März  1862  wurde  in  Berlin
der  Bandelsvertrag  zwischen  Hreußen  und  Frankreichk  abgeschlossen.

Dagegen  aber  erhob  nun  Esterreich  Hrotest:  es  erklärte  das  Abkommen
  von  1855  für  verletzt,  da  in  dem  französisch-preußischen  Dertrage
die  Sollsätze  so  niedrig  gestellt  wären,  daß  Gsterreich  sie  ohne  schwere
Schädigung  seiner  eigenen  Industrie  nicht  annebmen  könne.

Die  Frage  war:  wie  würden  sich  dazu  die  anderen  Sollvereins-=staaten
  stellend  Auf  den  Einspruch  Esterreichs  antworteten  in  übereinstimmendem
  Sinne  Hreußen  und  auch  Sachsen,  das  aus  Rücksicht  auf  seine
hoch  entwickelte  Industrie  bei  aller  sonstigen  Abneigung  gegen  Hreußen
jetzt  die  österreichische  Gefolgschaft  sofort  fahren  ließ.  Die  Rücksicht  auf
die  österreichische  Industrie,  führten  sie  aus,  wie  sie  Esterreich  verlange,
sei  gerade  der  Beweis,  daß  eine  Sollvereinigung  im  Sinne  des  Abkommens
  von  1855  für  absehbare  Seit  nicht  ausführbar  sei;  übrigens
lasse  dies  Abkommen  auch  jedem  Beteiligten  volle  Freiheit.  Sachsen  also
trat  dem  preußisch-französischen  Zandelsvertrage  bei;  schnell  folgten  ihm
die  thüringischen  Staaten,  sowie  Baden  und  Gldenburg.  Allein  nochmals
trat  Gsterreich  dazwischen.  Es  verlangte  unter  Beibehaltung  des  bisherigen
  Solltarifs  die  Aufnahme  Gesamt-Gsterreichs  in  den  deutschen
Sollverein  und  dann  die  Ermächtigung  für  Esterreich  und  Hreußen,  gemeinschaftlich
  mit  Frankreich  und  England  über  Bandelsverträge  zu  unterhandeln.
  Konnte  Hreußen  darauf  eingebend  Die  Beibehaltung  des
bisherigen  Tarifs  war  mit  dem  Interesse  der  deutschen  Industrie  völlig
unvereinbar.  Hreußen  lehnte  daher  den  Antrag  Esterreichs  rundweg  ab,
bot  aber  den  süddeutschen  Staaten,  um  ihnen  den  Beitritt  zu  dem
preußisch-französischen  Dertrage  zu  erleichtern,  den  Fortfall  der  bisherigen
Übergangsabgabe  für  Wein  an,  den  diese  seit  langem  erstrebten.

Auf  das  lebhafteste  war  durch  diese  Derhandlungen  die  öffentliche
Meinung  in  Deutschland  in  Bewegung  gesetzt.  Der  Handelsstand  wie
die  Industrie  erkannten  das  Sweckmäßige,  das  ihnen  der  preußisch-französische
  Randelsvertrag  in  Aussicht  stellte.  Selbst  die  Landesvertretungen
sprachen  sich  in  den  meisten  Sollvereinsstaaten  in  scharfem  Gegensatze  zu