Deutsche  Politik.  349

Allein  die  Warnung  war  in  den  Wind  gesprochen.  sterreich,  die
Kräfte  Preußens  weit  unterschätzend,  blieb  auf  dem  traditionellen  Wege
seiner  deutschen  Holitik.  Durch  das  „Oktober-Diplom“  vom  20.  Oktober
1860  und  das  „Februar-Oatent“  vom  26.  Februar  1861  war  es  in  die
konstitutionelle  Zahn  zurückgekehrt,  so  daß  seine  Anhänger  in  Deutschland,
  die  „Großdeutschen",  nicht  müde  wurden,  auf  das  „dfrische  konstitutionelle
  Leben“  in  Esterreich  unter  ironischen  Seitenblicken  auf  Hreußen
mit  Befriedigung  hinzuweisen.  Unter  der  Gunst  der  äöffentlichen  Meinung
  glaubte  es  daher  jetzt  durch  eine  Umgestaltung  des  Deutschen
Bundes  sein  Übergewicht  in  Deutschland  auf  festere  Grundlagen  stellen
zu  können.  .

Am  15.  Oktober  1861  hatte  der  sächsische  Minister  von  Beust  dem
Bundestage  einen  Reformplan  vorgelegt,  der  auf  Berstellung  einer  ständischen
  Delegiertenversammlung  am  Bunde,  eines  Zundesgerichts  und
einer  aus  drei  Mitgliedern  bestehenden  Exekutivgewalt  gerichtet  war.
Osterreich  und  Hreußen  sollten  diese  sein,  dazu  ein  von  den  übrigen
Regierungen  zu  erwählender  deutscher  Fürst,  so  daß  Hreußen  mit  ziemlicher
  Zestimmtheit  darauf  rechnen  konnte,  die  Majorität  in  der  Exekutive
stets  gegen  sich  zu  haben.  Freilich  bei  den  weit  auseinander  gehenden
Ansichten  der  deutschen  Regierungen  blieb  der  Antrag  ohne  praktischen
Erfolg.

Indessen  unter  der  Hrotektion  Gsterreichs  wurde  der  Gedanke  von
acht  Staaten,  die  in  Würzburg,  um  über  ein  gemeinsames  Dorgehen  sich
zu  verständigen,  sich  zusammengefunden  hatten,  wieder  aufgenommen:
dem  Bundestage  solle  eine  ständische  Dersammlung  von  Delegierten  der
Einzellandtage  an  die  Seite  gesetzt  werden,  hauptsächlich  zur  Beratung
allgemeiner  Gesetzentwürfe.  Mit  größter  Entschiedenheit  trat  Dreußen
diesem  Hrojekte  entgegen.  Der  preußische  Bundestagsgesandte  von  Svdow
erklärte,  daß  jeder  Mehrheitsbeschluß  in  dieser  Sache  rechtswidrig  wäre.
Gewiß  würden  auch  alle  deutschen  Landtage  dies  Delegiertenprojekt  mit
Unwillen  zurückweisen;  denn  das  deutsche  Volk  verlange  eine  kräftige
Bundeszentralgewalt  und  eine  wirklich  nationale  Dolksvertretung.  Mit
großer  Mehrheit  stimmte  das  preußische  Abgeordnetenbhaus  dieser  Erklärung
  der  Regierung  zu;  und  König  Wilhelm  war  entschlossen,  eher
aus  dem  Deutschen  Bunde  auszuscheiden  ,  als  eine  solche  Delegiertenversammlung
  sich  aufdrängen  zu  lassen.  Indessen  diese  Gefahr  eines
Bürgerkrieges  wurde  noch  einmal  vermieden.  Sum  größten  Derdrusse
Osterreichs  verwarf  der  Bundestag  am  22.  Januar  1865  mit  0  gegen
7  Stimmen  das  OHrojekt.