354  Fünftes  Kapitel.

Entscheidung.  Was  der  Kaiser  erwartet  hatte,  geschah:  König  Wilhelm
blieb  klar  und  bestimmt  bei  seiner  Ablehnung.  Er  schrieb:

„Durchlauchtigster,  Großmächtigster  Fürst,
besonders  lieber  Bruder  und  Freund!

Ew.  Majestät  haben  in  Gemeinschaft  mit  Unseren  erhabenen  Bundesgenossen,
  den  in  Frankfurt  versammelten  deutschen  Fürsten  und  freien
Städten,  die  erneute  Einladung  an  Mich  gerichtet,  welche  Se.  Majestät
der  König  von  Sachsen  die  Güte  gehabt  hat,  Mir  unter  mündlichen  Erläuterungen
  zu  überbringen,  und  beehre  Ich  Mich,  nach  sorgfältiger  und
bundesfreundlicher  Erwägung  des  Inhalts  derselben,  darauf  in  Folgendem.
zu  erwidern.

„In  Meinem  Schreiben  vom  4.  d.  M.  habe  Ich  SEw.  Moajestät
neben  Meiner  Bereitwilligkeit,  zu  zeitgemäßen  Derbesserungen  der  Bundesverfassung
  mitzuwirken,  zugleich  die  Überzeugung  ausgesprochen,  daß  ein
solches  Werk  nicht  ohne  eingebende  Dorarbeiten  mit  einer  Susammenkunft
  der  Souveräne  begonnen  werden  könne,  wenn  der  beabsichtigte
Erfolg  erreicht  werden  solle,  und  Ich  habe  deshalb  zu  Meinem  Bedauern
Ew.  Majestät  Einladung,  Mich  am  16.  d.  M.  zur  Dersammlung  nach
Frankfurt  zu  begeben,  ablehnen  müssen.

„So  ungern  Ich  auch  der  wiederholten,  in  ihren  Formen  für  Mich
so  ehrenvollen  Sinladung  Mich  versage,  so  ist  doch  Meine  Überzeugung
auch  heute  noch  die,  welche  Meine  Erklärung  vom  4.  geleitet  hat,  und
beharre  Ich  bei  derselben  um  so  mehr,  als  Ich  auch  jetzt  noch  keine
amtliche  Mitteilung  der  der  Beratung  zu  Grunde  gelegten  Anträge  erhalten
  habe,  dasjenige  aber,  was  auf  andern  Wegen  zu  MWMeiner  Kenntnis
  gelangt  ist,  Mich  nur  in  der  Absicht  bestärkt,  Aleine  Entschließungen
erst  dann  festzustellen,  wenn  durch  geschäftsmäßige  Bearbeitung  der  Angelegenheit
  von  seiten  Meiner  Räte  die  zu  erörternden  Abänderungen.
der  Bundesverfassung  in  ihrem  Derhältnisse  zu  der  berechtigten  Macht—
stellung  Dreußens,  zu  den  berechtigten  Interessen  der  Nation,  eingehend
geprüft  sein  werden.  Jch  bin  es  Mleinem  Lande  und  der  Sache  Deutschlands
  schuldig,  vor  einer  solchen  Prüfung  der  einschlägigen  Fragen  keine
Mich  bindenden  Erklärungen  gegen  Meine  Bundesgenossen  abzugeben;
ohne  solche  aber  würde  Meine  Teilnahme  an  den  Beratungen  nicht  ausführbar
  sein.

„Diese  Erwägung  wird  Mich  nicht  abhalten,  jede  Mitteilung,  welche
Meine  Bundesgenossen  an  Mich  werden  gelangen  lassen,  mit  der  Bereitwilligkeit
  und  Sorgfalt  in  Erwägung  zu  zieben,  welche  Ich  der