356  Fünftes  Kapitel.

„Ich  darf  daher  nicht  zögern,  es  Sier  wenn  auch  mit
Bedauern  auszusprechen,  daß  Meine  Pflichten  als  König  von  Preußen
und  als  deutscher  Fürst  es  Mir  nicht  gestatten,  den  Mir  mitgeteilten  Ent—
wurf  als  die  Grundlage  einer  neuen  Bundesverfassung  anzunehmen.

„Ich  vermag  in  eine  Erweiterung  des  bisherigen  vertragsmäßigen
Bundeszweckes  und  der  Kompetenz  der  Bundes-Zentralbehörde  nur  dann
zu  willigen,  wenn  dieselbe  mit  voller  und  gerechter  Rücksichtnahme  auf
das  Gewicht  Hreußens  im  Bunde  und  auf  die  Gesamtinteressen  der
deutschen  Tation  erfolgt.  In  diesem  Sinne  betrachte  Ich  als  Vorbedingungen
  Meiner  Zustimmung  zu  einer  durchgreifenden  Reform  der  be—
stehenden  Bundesverträge  die  Verständigung  über  drei  Punkte,  mit  deren
näherer  Darlegung  bei  Kurer  Regierung  Ich  Meinen  Mi—
nister  der  Auswärtigen  Angelegenheiten  beauftragt  habe.  Dieselben  betreffen:
  .
1.Da5VetoPreußen-.undÖsterreichsmindestensgegenjeden
Bundeskrieg,  welcher  nicht  zur  Abwehr  eines  Angriffs  auf  das  Bundesgebiet
  unternommen  wird.

2.  Die  volle  Gleichberechtigung  Hreußens  mit  Esterreich  zum  Vorsitze
  und  zur  Leitung  der  Bundesangelegenheiten.

5.  Eine  Dolksvertretung,  welche  nicht  aus  Delegationen,  sondern
aus  direkten  Wahlen  nach  Maßgabe  der  Bevölkerung  der  einzelnen
Staaten  hervorgeht,  und  deren  Befugnisse  zu  beschließender  Mitwirkung
in  Bundesangelegenheiten  Gegenstand  der  Herhandlung,  aber  jedenfalls
ausgedehnter  zu  bemessen  sein  würden,  als  in  dem  vorliegenden  Entwurfe
einer  Reformakte  der  Fall  ist.  ·

,,VoreinerVerständigungüberdieseGrundlagekannJcheingedeihliches
  Ergebnis  der  Erörterung  der  sonstigen  Einzelheiten  des  Mir
mitgeteilten  Entwurfes  nicht  in  Aussicht  nehmen.  Ich  habe  daher
Meinem  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten  den  Auftrag  erteilt,
über  die  ersteren  zunächst  mit  der  kaiserlich-österreichischen  Regierung  in
Unterhandlung  zu  treten,  in  der  Boffnung,  daß  es  Euer  ...  gefallen
werde,  sobald  das  erforderliche  Sinvernehmen  angebahnt  sein  wird,  in
Gemeinschaft  mit  Mir  die  Berufung  von  Mlinisterialkonferenzen  zu  veranlassen,
  welche  die  definitive  Beschlußnahme  der  deutschen  Souveräne
vorzubereiten  haben  würden.“

Scharf  und  bestimmt  bezeichnete  König  Wilhelm  die  unerläßlichen
Dorbedingungen,  unter  denen  allein  Hreußen  die  Hand  zu  Beratungen
über  eine  Bundesreform  bieten  könne.  Das  war  eine  vernichtende
Kritik  des  österreichischen  Reformprojektes.  Die  Folge  war,  daß  das  mit