Nach  dem  Kriege.  433

nicht  erst  langer  Verhandlungen,  um  den  Frieden  Preußens  mit  den  süd—
deutschen  Staaten  herbeizuführen.  Schon  am  13.  August  wurde  in  Berlin
der  Frieden  mit  Württemberg  unterzeichnet,  am  17.  mit  Baden,  am
22.  mit  Bayern,  das  ausdrücklich  gewünscht  hatte,  nicht  in  den  Friedensschluß
  mit  Gsterreich  aufgenommen  zu  werden,  sondern  mit  Hreußen  durch
Sonderverhandlungen  sich  zu  verständigen.  Am  Z.  September  folgte
Ressen-Darmstadt.  Nur  die  Kriegskosten  hatten  die  süddeutschen  Staaten
zu  erlegen:  Württemberg  8,  Baden  6,  Bayern  30,  Hessen-Darmstadt
3  Millionen  Gulden;  dazu  kamen  einige  ganz  geringfügige  Gebietsabtretungen:
  von  Bayern  der  Kreis  Orb,  von  Hessen-Darmstadt  der

Denkmünze  auf  den  Feldeug  von  1866.  (Königl.  Mänzkabinett  in  Berlin.)

Kreis  Biedenkopf,  deren  Dreußen  zur  Derbesserung  seiner  Grenzlinien  bedurfte.
  Endlich  ging  auch  die  Landgrafschaft  Bessen-ZKomburg,  die  Hessen-Darmstadt
  im  Frühling  ererbt  hatte,  nunmehr  an  Hreußen  über.  Den
Beschluß  machte  der  Frieden  mit  Sachsen  am  21.  Oktober,  das  10  Millionen
Thaler  an  Kriegskosten  zu  erlegen  hatte.

Mit  Recht  rief  diese  große  Mäßigung  in  den  Friedensbedingungen
Befremden  hervor;  ja  manche  Stimme  in  Hreußen  fand  die  Milde  des
Königs  viel  zu  weitgehend.  Allein  König  Wilhelm  war  frei  von  dem
Derlangen  nach  Vergeltung,  frei  von  Ländersucht:  ihn  leiteten  bei  dem  Ab—
schlusse  dieser  Friedensverträge  durchaus  höhere  nationale  Gesichtspunkte.
Ihm  kam  es  darauf  an,  die  Gemüter  in  Süddeutschland  zu  versöhnen
und  sie  Hreußen  näher  zu  bringen,  damit  so  die  rechte  Grundlage  für
die  Schutz=  und  Trutzbündnisse  gewonnen  würde,  durch  die  Hreußen  sich

mit  den  süddeutschen  Staaten  in  einem  Gebeimartikel  der  Friedensverträge,
Kaiser  Wilhelm.  28