434  Achtes  Kapitel.

um  „das  künftige  Verhältnis  der  Fürsten  und  ihrer  Staaten  möglichst
innig  zu  gestalten",  verbunden  hatte.  In  aller  Stille  war  damit  die
Mlainlinie,  die  Napoleons  Holitik  durch  Deutschland  gezogen  zu  haben
glaubte,  wirksam  überbrückt.

Es  war  ein  anderes  Hreußen,  das  König  Wilbelm  aus  dem  glorreichen
  Feldzuge  heimbrachte,  als  er  vor  Jahren  überkommen  hatte.  Ausgesucht
  ungünstig  hatte  die  Mißgunst  Metternichs  das  wiederhergestellte
Dreußen  gestaltet,  sogar  in  zwei  völlig  getrennte  Reichshälften  es  zerrissen.
  Das  eben  war  es,  was  die  Annexionen  notwendig  gemacht.  Sie
gaben  dem  preußischen  Staate  nicht  nur  eine  Gebietsvergrößerung  von
75000  Quadratkilometern  mit  4,8  Millionen  ESinwohnern,  sondern  —  was
noch  bedeutender  war  —  endlich  ein  zusammenhängendes,  leidlich  abgerundetes
  Gebiet  mit  Küstenstellung  an  beiden  deutschen  Meeren.  zetzt
konnte  von  einem  Aufgehen  Hreußens  in  Deutschland  fürder  nicht  die
Rede  sein;  so  sehr  hatte  es  jetzt  das  Übergewicht  gewonnen,  daß  nur
durch  den  Anschluß  an  Hreußen  die  Teugestaltung  Deutschlands  sich  vollziehen
  konnte.

Und  dazu  geschah  denn  nun  auch  ohne  Derzug  der  erste  Schritt
Esterreich  hatte  sich  verpflichtet,  „das  engere  Bundesverhältnis  anzuerkennen,
  welches  Seine  Majestät  der  König  von  Hreußen  nördlich  von
der  Linie  des  Mains  begründen  wird.“"  Dementsprechend  richtete  die
preußische  Regierung  am  4.  August  an  alle  norddeutschen  Regierungen,
die  sie  schon  am  16.  Juni  nach  dem  Aufhören  des  alten  zur  Begründung
eines  neuen  Bundes  eingeladen  hatte,  ein  Rundschreiben,  in  welchem  sie
dieselben  aufforderte,  da  alle  außer  Sachsen-Alkeiningen  und  Reuß  älterer
Cinie  ihre  Bereitwilligkeit  zum  Beitritt  erklärt,  den  beigefügten  Entwurf
eines  Bündnisvertrages  baldigst  zum  Abschluß  zu  bringen.  Dieser  Entwurf
  entsprach  genau  dem  Reformplane,  den  Hreußen  am  10.  Juni  den
deutschen  Regierungen  vorgelegt  hatte.  Wie  hätte  jetzt  König  Wilhelm
ganz  andere  Forderungen  aufstellen  können  nach  dem,  was  inzwischen
geschehen  war:  allein  er  begnügte  sich,  wie  damals,  so  auch  jetzt  nicht
mehr  als  das  Motwendige  zu  verlangen:  nur  das  Bundespräsidium  in
dem  neu  zu  gründenden  Bunde  nahm  er  in  Anspruch  und  den  Cberbefehl
  über  die  Bundestruppen.  Die  vollzielende  Gewalt  blieb  den  im
Bundesrat  vertretenen  Regierungen  vorbehalten;  die  Gesetzgebung  sollte
gemeinsam  dem  Bundesrate  und  dem  Reichstage  zustehen.  Bevollmächtigte
aller  Regierungen  traten  nun  auf  Hreußens  SEinladung  in  Berlin  zusammen,
  um  den  Derfassungsentwurf  auszuarbeiten,  der  dann  dem  zu
berufenden  Reichstage  vorgelegt  werden  solle.