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überließ  sie  der  Glaubens=  und  Gewissensfreiheit  der  einzelnen  Katholiken;
  sondern  darum  handelte  es  sich,  ob  sie  im  Bereiche  ihrer  gesetzlichen
  Mitwirkung  eine  Lehre  unterstützen  sollte  oder  durfte,  die  sie  als
verderblich  für  den  Frieden  zwischen  Staat  und  NRirche  ansab.  Daraus
ergab  sich  denn  alsbald  die  Aufhebung  der  katholischen  Abteilung  in
dem  Kultusministerium,  die,  1841  als  berufene  Ratgeberin  der  Staatsgewalt
  eingerichtet,  nicht  selten  mehr  als  Dertreterin  der  katholischen
Kirche  gegen  den  Staat  sich  zu  betrachten  geneigt  gewesen  war.  Am
4.  Juli  1872  folgte,  durch  Hunderte  von  Hetitionen  angeregt,  die  Derbannung
  der  Jesuiten  aus  dem  Deutschen  Reiche.

Es  wurde  überhaupt  zumal  in  Hreußen  notwendig,  der  katholischen
Kirche  gegenüber  einen  rein  staatsrechtlichen  Standpunkt  einzunehmen.
Ihn  durchzuführen  wurde  an  Stelle  Heinrich  von  Mühlers,  der  mit
Derwaltungsreskripten  den  grundsätzlichen  Widerstand  beugen  zu  können
gemeint  hatte,  am  17.  Januar  1872  Adalbert  Falk  zum  Kultusminister
berufen.  Und  Fürst  Bismarck  bezeichnete  in  dem  Reichstage  den  Standpunkt
  der  Regierung  mit  dem  bekannten  Wort:  „Dessen  seien  Sie
sicher:  nach  Canossa  gehen  wir  nicht,  weder  in  kirchlicher  noch  in  staatlicher
  Zeziellung.“  So  wurden  denn  1875  die  „Maigesetze"“  erlassen,
welche  die  Aufsicht  über  das  Schulwesen  dem  Staate  übertrugen  und  die
den  Jesuiten  verwandten  Kongregationen  aus  dem  Staate  verbannten.
Widerspenstige  Driester  wurden  in  Strafe  genommen,  Bischöfe,  die  gegen
die  Staatsgesetze  handelten,  verhaftet  und  abgesetzt.  Aber  bischöfliche
Rirtenbriefe  schürten  die  Widersetzlichkeit,  und  die  katholische  Hresse  reizte
zum  Widerstand.  Ja,  Hapst  Hius  erklärte  in  der  Encyklika  vom  5.  Februar
  1875  alle  neuen  Kirchengesetze  für  ungültig  und  verbot,  ihnen  zu
gehorchen.  Da  stellte  Hreußen  denn  in  Antwort  darauf  alle  bisherigen
Staatsleistungen  an  die  katholische  Kirche  ein  und  verbannte  sämtliche
geistliche  Orden  mit  alleiniger  Ausnahme  derjenigen,  die  sich  ausschließlich
  mit  Krankenpflege  beschäftigten,  aus  dem  ganzen  Staatsgebiet.  Sugleich
  wurden  die  Altkatholiken  als  berechtigte  Religionspartei  staatlich
anerkannt.  Da  glaubte  denn  der  Hapst,  den  klar  und  fest  vorgebenden
Kaiser  durch  ein  direkt  an  ihn  gerichtetes  Schreiben  zum  Einlenken  bewegen
  zu  können.  Am  7.  August  1873  schrieb  er  an  ihn:  man  teile
ihm  mit,  daß  der  Kaiser  das  Derfahren  seiner  Regierung  gegen  die
katholische  Religion  nicht  gutheiße,  das  dazu  führen  würde,  den  Thron
des  Kaisers  zu  untergraben.  Seine  Oflicht  aber  sei  es,  allen  die  Wahrbeit
zu  sagen,  auch  denen,  die  nicht  Katholiken  seien:  denn  jeder,  der  die  Taufe
empfangen  habe,  gehöre  auf  irgend  eine  Weise  ihm,  dem  Hapste,  an.