548  Drittes  Kapitel.

durch  an  sich  nicht  rentable  Sekundärbalnen  weite  Gebiete  an  den  Groß-=verkehr
  anzuschließen  und  brachten  doch  schon  im  ersten  Jahrzehnt  noch
einen  Überschuß  von  3350  Millionen  Mark,  der  dem  Staate  zu  gute  kam.
Maß,  Gewicht  und  Münze.  Der  Kaiser  fügte  dazu  die  Einheit  des
Rechts.  14  Jahre  verwandte  die  dazu  eingesetzte  Kommission  in  angestrengter
  Arbeit  auf  die  Ausarbeitung  des  Entwurfes  eines  bürgerlichen
Gesetzbuches  für  das  Deutsche  Reich.  Im  Januar  1888  wurde  er  veröffentlicht:
  zur  großen  Befriedigung  für  den  Kaiser.  Der  greise  Berrscher
hatte,  um  sich  ein  selbständiges  Urteil  über  den  Entwurf  zu  verschaffen,
sich  Dorträge  über  Encpyklopädie  der  Rechtswissenschaft  halten  lassen;  ja
er  hatte  sich  die  Mühe  und  Arbeit  nicht  verdrießen  lassen,  viele  Seiten
lange  Auszüge  und  Susammenstellungen  aus  den  ihm  vorgelegten  Entwürfen
  der  Justizgesetze  sich  selbst  anzufertigen:  ein  sprechender  Beweis,
wie  redlich  er  es  mit  seinem  hohen  Amte  meinte.

Daneben  aber  hielt  der  ehrwürdige  Berrscher  mit  unablässiger  Wachsamkeit
  sein  scharfes  Auge  auf  die  äußere  Sicherung  des  Reiches  gerichtet.
In  der  Streitbarkeit  des  Heeres  und  in  der  Suverlässigkeit  der  Derbindungen
  mit  anderen  Staaten  sah  er  die  starken  Grundlagen  für  den
Frieden,  den  er  vor  allem  dem  Reiche  zu  erhalten  strebte.

Auf  sieben  Jahre  hatte  der  Reichstag  die  von  der  Regierung  geforderte
  Friedenspräsenzstärke  des  Heeres  bewilligt;  danach  wiederum  auf
sieben  Jahre  bis  zum  51.  Wärz  1888.  Inzwischen  aber  steigerten  die
Nachbarstaaten  ihre  Friedenspräsenzstärke,  was  einen  unausweichlichen
Druck  auf  Deutschland  ausüben  mußte.  Demgemäß  verlangte  die  Regierung
  noch  vor  dem  Ende  der  Septennatsperiode  eine  Erhöhung  der
Friedenspräsenzstärke  um  41  155  Mann.  Allein  der  Reichstag  verwarf  die
Forderung.  Indessen  von  ihrer  Notwendigkeit  überzeugt,  löste  Kaiser
Wilhelm  am  14.  Januar  1887  den  BReichstag  auf:  er  wandte  sich  an
das  Dolk,  und  das  Dolk  gab  ihm  recht.  Die  Freunde  der  Regierung
bildeten  in  dem  neuen  Reichstage  von  vornherein  die  Majorität.  Dazu
kam,  daß  Dapst  Leo  XlII.,  um  dem  deutschen  Kaiser  sein  Entgegenkommen
zu  beweisen,  der  Sentrumspartei  die  Annalme  des  Gesetzes  empfahl.  Die
Folge  war,  daß  der  Reichstag  mit  geradezu  überwältigender  Stimmenmehrheit
  obne  Debatte  am  11.  Wärz  das  Gesetz  annahm,  wofür  ihm
der  Kaiser  am  Schlusse  der  Session  seinen  Dank  aussprechen  ließ.

Indessen  noch  war  das  bewegte  Jahr  nicht  zu  Ende,  als  dem
Reichstage  ein  „Gesetz,  betreffend  Anderungen  der  Wehrpflicht“  vorgelegt
  wurde.  Denn  war  auch  die  FKriedensstärke  des  Beeres  auf
468  400  Mann  festgestellt,  so  machten  die  drohenden  Rüstungen  der  Nach-