Unser  Kaiser  daheim.  561

Die  Regierungsakte  des  Königs  bedürfen  der  Gegenzeichnung  eines  Mi—
nisters  und  sind,  wie  dies  auch  vor  Erlaß  der  Derfassung  geschah,  von
den  Ministern  des  Königs  zu  vertreten,  aber  sie  bleiben  Regierungsakte
des  Königs,  aus  dessen  Entschließungen  sie  hervorgehen  und  der  Seine
Willensmeinung  durch  sie  verfassungsmäßig  ausdrückt.  Es  ist  deshalb
nicht  zulässig  und  führt  zur  Berdunkelung  der  verfassungsmäßigen  Königsrechte,
  wenn  deren  Ausübung  so  dargestellt  wird,  als  ob  sie  von  den
dafür  verantwortlichen  jedesmaligen  Ministern  und  nicht  von  dem  Hönige
Selbst  ausginge.  Die  Derfassung  Hreußens  ist  der  Ausdruck  der  monarchischen
  Tradition  des  Landes,  dessen  Entwickelung  auf  den  lebendigen  Bezielungen
  seiner  Könige  zum  Dolke  beruht.  Diese  Beziehungen  lassen
sich  nicht  auf  die  vom  Könige  ernannten  Minister  übertragen,  denn  sie
knüpfen  sich  an  die  Derson  des  Königs.  Ihre  Erhaltung  ist  eine  staatliche
  Totwendigkeit  für  Dreußen.  Es  ist  deshalb  Mein  Wille,  daß  sowohl
  in  Hreußen,  wie  in  den  gesetzgebenden  Körpern  des  Reichs,  über
Mein  und  Meiner  Nachfolger  verfassungsmäßiges  Recht  zur  persönlichen
Leitung  der  Holitik  UMeiner  Regierung  kein  Sweifel  gelassen  werde.“

In  dieser  Auffassung  duldete  Kaiser  Wilbelm  auch  keine  Eingriffe
in  die  Beamtendisziplin,  wie  sie  das  Abgeordnetenhaus  im  Mai  1883
angeblichen  Wahlbeeinflussungen  gegenüber  versuchte.  Auf  den  Artikel  45
der  preußischen  Derfassung,  der  allein  dem  Könige  die  vollziehende  Gewalt
  giebt,  sich  stützend,  verlangte  er  die  genaue  Beobachtung  der  Grenze
zwischen  der  gesetzgebenden  und  der  vollziehenden  Gewalt.  An  dem
Königtum  „von  Gottes  Gnaden“  hielt  er  ohne  Wandel  fest;  aber  er
empfand,  „welch  tiefer  demutsvoller  Sinn“  in  dem  oft  angefeindeten
Worte  ruhe.  Dom  Altare  des  Berrn  hatte  er  die  Krone  genommen  und
sie  —  wie  er  1860  auf  die  Anrede  des  Oberpräsidenten  der  Hrovinz
Hreußen  erwiderte  —  als  Seichen,  daß  eine  Krone,  aus  Gottes  Gnade
stammend,  zum  Segen  des  Dolkes  zu  werden  bestimmt  sei,  sich  auf  das
Raupt  gesetzt.

Die  preußische  Königskrone  war  für  Kaiser  Wilhelm  demnach  die
Grundlage  und  der  Wittelpunkt  seines  Wirkens.  Darüber  ging  ihm  auch
die  deutsche  Kaiserkrone  nicht.  Und  ebenso  wenig,  wie  er  eine  Derdunkelung
  seiner  königlichen  Stellung  durch  die  Dolksvertretung  zugab,
duldete  er  eine  Beschränkung  dieser  Stellung  über  das  für  die  Einheit
des  Deutschen  Reiches  Totwendige  hinaus.  Sein  gerader  Gerechtigkeitssinn
  machte  da  keinen  Unterschied  zwischen  Hreußen  und  den  übrigen
verbündeten  Staaten  des  Reichs.  Er  verlangte  unbedingten  Respekt  vor

den  gezogenen  ZRechtsgrenzen.  Als  Dorgänge  im  BRieichstage  eine  Ein-Kaiser
  Wilhelm.  36