5*51 — Unter dieser Voraussetzung erklärt sich die deutsche Regierung im Einvernehmen mit der österreich-ungarischen Regierung grundsätzlich bereit, das Gebiet der mit den Vereinigten Staaten verbündeten Mächte zu räumen, sie setzt ferner voraus, daß aus Gründen der Menschlichkeit und im Interesse der Bevölkerung des zu räumenden Gebietes sowie aus Rücksicht auf die auf dem Spiele stehenden großen Werte von Beginn der Räumung ab die Waffen ruhen. Sie weist zur Vermeidung von Mißverständnissen darauf hin, daß eine geordnete Räumung Wochen in Anspruch nimmt. Die deutsche Regierung stellt dem Präsidenten anheim, den Zusammentritt von Kommissionen der beteiligten Mächte herbeizuführen, denen es obliegen würde, die für Waffeuruhe und Räumung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen. Eine Räumung der besetzten Gebiete des ehemaligen russischen Reiches ist zurzeit bei der Unsicherheit der dortigen Justände im Interesse der Bevölkerung unmöglich. Sie wird aber nach Maßgabe der Wünsche der Bevölkerung in gegenseitiger Verein- barung ausgeführt werden. Gegen die Räumung Rumäniens hat die deutsche Re- gierung grundsätzlich nichts einzuwenden.e gez. Berckheim. Nr. 42. Besprechung am 11. Oktober 1918. Anwesend: Reichskanzler Prinz Maxvon Baden, Vizekanzler von Payer, Kriegsminister Scheüch, Staatssekretär Freiherr von Mann, Freiherr von Stein! Bauer, Trimborn, — Dr. von Krause! Rüdlin!) » Dr. Solf, » Graf Rödern, 1 Dr. Friedberg zugleich als Vertreter der national- liberalen Partei, . Gröber, " Scheidemann, » Erzberger, Unterstaatssekretär Dr. Lewald, . vonStumm, » z. D. Wahnschaffe, Ministerialdirektor Deutelmoser, Oberst von Haeften. Dr. Solf verliest den neu formulierten Tert der Antwortnote. Reichskanzler verliest die Note Wilsons und erläutert sie. Die O. H. L. sei für die Friedensaktion scharf eingetreten, sie wünsche, daß wir zur Räumung unsere Ju- stimmung geben.