— 92 — Die Deutsche Regierung schlägt vor, in allen diesen Punkten den Sachverhalt durch neutrale Kommissionen aufklären zu lassen. Um alles zu verhüten, was das Friedenswerk erschweren könnte, sind auf Ver- anlassung der Deutschen Regierung an sämtliche Unterseebootkommandanten Befehle ergangen, die eine Torpedierung von Passagierschiffen ausschließen, wobei jedoch aus technischen Gründen eine Gewähr nicht dafür übernommen werden kann, daß dieser Befehl jedes auf See befindliche Unterseeboot vor seiner Rückkehr erreicht. Als grundlegende Bedingung für den Frieden bezeichnet der Präsident die Beseitigung jeder auf Willkür beruhenden Macht, die für sich, unkontrolliert und aus cigenem Empfinden den Frieden der Welt stören kann. Darauf antwortet die Deutsche Regierung: Im Deutschen Reich stand der Volksvertretung ein Einfluß auf die Bildung der Regierung bisber nicht zu. Die Verfassung sah bei der Entscheidung über Krieg und Frieden eine Mitwirkung der Volksvertretung nicht vor. In diesen Verhältnissen ist ein grundlegender Wandel eingetreten. Die neue Reglerung ist in völliger Übereinstimmung mit den Wünschen der aus dem gleichen, allgemeinen, geheimen und direkten Wahlrecht hervorgegangenen Volksvertretung gebildet. Die Führer der großen Parteien des Reichstags gehören zu ihren Mitgliedern. Auch künftig kann keine Regierung ihr Amt antreten oder weiterführen ohne das Vertrauen der Mehrheit des Reichstages zu besitzen. Die Verantwortung des Reichskanzlers gegenüber der Volksvertretung wird gesetzlich ausgebaut und sichergestellt. Die erste Tat der neuen Regierung ist gewesen, dem Reichstag ein Gesetz vorzulegen, durch das die Verfassung des Reichs dahin geändert wird, daß zur Entscheidung über Krieg und Frieden die Zustimmung der Volksvertretung erforderlich ist. Die Gewähr für die Dauer des neuen Systems ruht aber nicht nur in den gesetzlichen Bürgschaften, sondern auch in dem unerschütterlichen Willen des deutschen Volkes, das in seiner großen Mehrheit hinter diesen Reformen steht und deren energische Fortführung fordert. Die Frage des Präsidenten mit wem er und die gegen Deutschland verbündeten Regierung es zu tun haben, wird somit klar und unzweideutig dahin beantwortet, daß das Friedens- und Waffenstillstandsangebot ausgeht von einer Regierung, die, frei von jedem willkürlichen und unverantwortlichen Einfluß, getragen wird von der Zustimmung der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volkes. Berlin den 20. Oktober 1918. · « gez. Solf. Nr. 65. Gerngespräch des Generals Ludendorff an Herrn Oberst von Haeften. Großes Hauptquartier, den 21. Oktober 1918. Sehr dringend. Um womöglich die Schwierigkeiten, die sich bei der Reichsleitung ergeben hatten, zu beheben, hatte ich mich bemüht, einen Zusatz bezüglich der U-Boote zu finden. Ich hatte Exzellenz von Hintze und General von Bartenwerfer gebeten, einen Vermitte-