Von der dritten Note Wilsons bis zur Antwort darauf. Nr. 76 bis Nr. 85. Nr. 76. Wilsons dritte Note vom 23. Oktober 1918. Nachdem der Präsident der Vereinigten Staaten die feierliche und deutliche Er- klärung der deutschen Regierung erhalten hat, daß sie rückhaltlos die Vorbedingungen für den Frieden, welchen er in seiner Botschaft vom 8. Januar 1918 an den Kongreß der Vereinigten Staaten niedergelegt hat, sowie die Grundsätze einer Friedensregelung, welche in seinen folgenden Botschaften und namentlich in der vom 27. September ver- kündet wurden, annimmt, und daß sie wünscht, über die einzuleitenden Schritte und deren Anwendungen Besprechungen zu eröffnen, und daß dieser Wunsch und dieses Jiel nicht seitens derjenigen ausgesprochen wurde, die bisher Deutschlands Politik diktierten und im Namen Deutschlands den gegenwärtigen Krieg führten, sondern seitens eines Ministeriums, das für die Mehrheit des Reichstages und für eine überwältigende. Mehrheit des deutschen Volkes spricht, und nachdem weiter der Präsident gleichfalls das weitere Versprechen der deutschen Regierung erhalten hat, daß die Gesetze der Mensch- lichkeit und der zivilisierten Welt sowohl zu Wasser wie zu Lande durch die deutschen Streitkräfte werden beachtet werden, empfindet der Präsident, daß er sich nicht mehr weigern könne, den Regierungen, mit denen die Vereinigten Staaten verbündet sind, mit der Frage eines Waffenstillstandes näher zu treten. Er hält es aber für seine Pflicht, neuerdings zu erklären, daß der einzige Waffenstillstand, den ihnen zur Erwägung vorzuschlagen er sich für berechtigt erachten würde, ein solcher wäre, der die Vereinigten Staaten und die mit ihnen assoziierten Mächte in einer Lage lassen würde, in der sie jeder Abmachung, welche getroffen werden müßte, genügend Kraft beizusetzen vermögen, um eine Wiederaufnahme der Feindselig- keiten seitens Oeutschlands unmöglich zu machen. Der Präsident hat infolgedessen seine Korrespondenz mit den gegenwärtigen deutschen Behörden den Regierungen, mit denen die Regierung der Vereinigten Staaten als kriegführende Macht assoziiert ist, mit dem Vorschlag übermittelt, falls diese Re- gierungen geneigt sind, den Frieden zu den angebotenen Bedingungen und Grundsätzen herbeizuführen, ihre militärischen Ratgeber und die der Vereinigten Staaten einzu- laden, den gegen Deutschland assoziierten Regierungen die notwendigen Bedingungen für einen Waffenstillstand zu unterbreiten, der die Interessen der betreffenden Völker völlig wahren und das unbeschränkte Recht der assoziierten Regierungen zur Sicherung der Einzelheiten des Friedens gewährleisten würde, mit denen die deutsche Regierung sich einverstanden erklärt hat, vorausgesetzt, daß sie einen Waffenstillstand für möglich halten. Die Annahme dieser Waffenstillstandsbedingungen durch Deutschland wird den besten konkreten Beweis dafür bringen, daß es die Bedingungen und Grundsätze des (Friedens annimmt, aus denen die ganze Aktion ersprießt. Der Päsident fühlt, daß er nicht aufrichtig wäre, wenn er nicht, und zwar in möglichst klarer Form betonen würde, warum außerordentliche Sicherungen verlangt werden müssen. So bedeutungsvoll und wichtig die Verfassungsänderungen zu sein scheinen, von denen der deutsche Staatssekretär des Außern in seiner Note vom 20. OkZ