— 126 — Falls nicht Ablehnung beschlossen wird, erbitten nachdrückliche Ermächtigung zur sofortigen Unterzeichnung mit etwa hier zu erreichenden Milderungen der prak- tischen Ausführung. Erbitten ferner Ermächtigung, daß bei Annahme eine Erklärung etwa in fol- gendem Sinne zu Protokoll gegeben werden darf: Die deutsche Regierung wird selbst- verständlich mit allen Kräften für die Durchführung der von ihr übernommenen Ver- pflichtungen sorgen. Die Unterzeichneten erachten es aber im Interesse der Aufrichtig- keit der Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Gegnern für Gewissenspflicht, schon jetzt darauf hinzuweisen, daß die Durchführung dieser Bedingungen das deutsche Volk in Anarchie und Hungersnot stürzen muß, und daß daher ohne Verschulden der deutschen Regierung und des deutschen Volkes eine Lage entstehen kann, die die weitere Innehaltung aller Verpflichtungen unmöglich machen würde. Entscheidender Entschluß über die zu erteilende Antwort muß dort gefaßt werden, auch darüber, ob vorstehend vorgeschlagene Erklärung auch auf die Gefahr hin beizu- fügen wäre, daß daran Waffenstillstand scheitert. Endgültige Redaktion bitte in Anbe. tracht der Kürze der Frist Bevollmächtigten zu überlassen.“ gez. von Hintze. Nr. 104. Delegramm. Großes Hauptquartier, den 8. November 1918. Der Kais. Legationsrat an Auswärtiges Amt. Staatssekretär Erzberger hat gefunkt, daß er Kurier mit Waffenstillstandsbe- dingungen nach Spa abgesandt habe. Bedingungen müßten bis Montag mittag ange- nommen oder abgelehnt sein. Waffenruhe bis dahin ist von Franzosen abgelehnt worden. Nicht ganz klar ist es, ob wirklich bis Montag von den Franzosen zur Annahme der Waffenstillstandsbedingungen Zeit gegeben ist, da von einer 72stündigen Frist gesprochen wird. gez. Lersner. Nr. 108. Delegramm. Großes Hauptquartier, den 9. November 1918. Exzellenz von Hintze an Auswärtiges Amt. Folgendes ist Auszug aus den Waffenstillstandsbedingungen, deren vollständiger Text erst morgen zu erwarten ist: 1. Inkrafttreten 6 Stunden nach Unterzeichnung. 2. Sofortige Räumung von Belgien, Frankreich, Elsaß-Lothringen binnen 14 Tagen. Was an Truppen nach dieser Jeit übrigbleibt, interniert oder kriegsgefangen. ·