8  Martin  Luther

—  —  —  —  —  —  —  ——.  ——  —  —

wirklich  beschaffen  war,  da  werden  ihm  die  alten  Erinnerungen  aus
Rom  wieder  lebendig  geworden  und  es  wird  in  ihm  die  Überzeugung
langsam  gereift  sein,  daß  es  das  böse  Beispiel  von  oben  sei,  das  so
entsittlichend  auf  den  mittleren  und  unteren  Klerus  einwirke  und  daß
der  seit  Jahrzehnten  laute  Ruf  nach  einer  kirchlichen  Reform  an
Haupt  und  Gliedern  wohlberechtigt  sei.  Und  da  das  Haupt  der
Christenheit  die  Dinge  einfach  gehen  ließ,  wie  sie  gingen,  da  faßte
der  junge  Theologieprofessor  in  Wittenberg  sich  ein  Herz  und
meinte  nicht  länger  schweigen  zu  dürfen.  So  schlug  er  am  31.  Oktober
  1517  an  der  Schloßkirche  zu  Wittenberg  95  Thesen  an,  die
zum  Teil  gegen  den  Mißbrauch  des  Ablaßwesens  gerichtet  waren,
zum  Teil  aber  schon  seine  abweichende  Ansicht  von  den  „guten  Werken“
  zum  Ausdruck  brachten.  Den  letzten  Anstoß  dazu  hatte  das
Auftreten  des  Dominikaners  Tetzel  gelegentlich  eines  von  ihm  verkündeten
  Ablasses  gegeben;  es  wird  darum  nötig  sein,  da  in  Kürze
auf  das  damalige  Wesen  des  Ablasses  einzugehen.

In  den  Anfängen  der  kirchlichen  Disziplin  hatten  die  Sünder  bei
der  Lossprechung  in  der  Beichte  für  schwere  Sünden  recht  harte
öffentliche  Bußübungen  auferlegt  erhalten.  Mit  der  Zeit  war  darin
die  Milderung  eingetreten,  daß  die  öffentlichen  Bußen  in  geheime
umgewandelt  wurden,  die  Bußübungen  überhaupt  eine  Linderung
erfuhren.  Die  Buße  bezog  sich  immer  nur  auf  zeitliche  göttliche
Strafen,  wozu  auch  das  Fegefeuer  gehört,  im  Gegensatze  zur  ewigen
Höllenstrafe.  Als  unbedingt  nötig  wurden  von  der  Kirche  immer
ausdrücklich  die  Reue  und  die  Beichte  bezeichnet,  als  Ausdruck  der
Reue  dann  die  auferlegten  Bußübungen  wie  Gebete,  Fasten,  Wallfahrten,
  Almosengeben  angesehen.  Es  wurde  nun  im  Laufe  der
Zeit  von  manchen  Theologen,  zu  denen  auch  Tetzel  gehörte,  die
Ansicht  vertreten,  daß  den  Seelen  im  Fegefeuer,  die  ja  an  und  für
sich  schon  im  Zustande  der  göttlichen  Gnade  sich  befinden,  der  Ablaß
  zugewendet  werde  durch  das  bloße  Almosen  der  Lebenden,  ohne
der  letzteren  reumütige  Gesinnung  und  sonstige  Bußübungen.  Es
war  dies  wohl  keineswegs  die  allgemeine  Ansicht  der  katholischen
Kirche;  sie  kam  auch  nicht  in  den  offiziellen  Ablaßausschreibungen
zum  Ausdruck,  ja  es  war  ihr  z.  B.  1518  auf  dem  Reichstage  zu  Augsburg
  der  gelehrte  Kardinal  Cajetan  mit  Schärfe  entgegengetreten.
Beibesonderen  Gelegenheiten,  wie  z.  B.  während  der  Jubeljahre,  deren
erstes  Papst  Bonifaz  VIII.  1300  feiern  ließ,  wurde  den  Gläubigen
die  allgemeine  Möglichkeit  gegeben  durch  Gebet,  Almosen  und  andere
Bußübungen,  allerdings  erst  nach  stattgehabter  Reue  und  Beichte