Der  Protestautismus  und  der  Fürstenstand  21
nur  im  Interesse  der  Habsburger,  sondern  in  dem  ganz  Deutschlands
  lag.  Steht  aber  das  oberste  Haupt  des  Reiches  dem  Gären  und
Drängen  kühl  gegenüber,  so  finden  wir  im  deutschen  Fürstenstand
bald  die  entschlossensten  Anhänger  Luthers,  aus  Gründen,  die  leicht
zu  ersehen  sind.  Die  Frage,  welche  Macht  die  vornehmste  ist,  die
geistliche  oder  die  weltliche,  war  im  Mittelalter  zugunsten  der  ersteren
  entschieden  worden.  Luther  hat  laut  und  vernehmlich  das  Gegenteil
  ausgesprochen  und  dieser  Ansicht  zum  Siege  verholfen.  Wie
er  schon  1520  geschrieben  hatte,  es  dürfe  kein  Bischof  über  dem
Kaiser  stehen,  so  hat  er  auch  später  geredet  und  gelehrt;  die  ganze
Fülle  der  weltlichen  Macht,  die  der  Kirche  innewohnte,  wollte  er
den  weltlichen  Fürsten  zurückgeben  und  die  Geistlichen  nur  auf  ihr
geistliches  Amt  beschränken.  Wir  erinnern  uns,  daß  in  seiner  „Besserung
  des  christlichen  Standes“  auch  Universitätsbildung  und  Bettelei
  zu  den  geistlichen  Punkten  gehört  hatten,  alles  das:  Unterricht,
Wohltätigkeit,  Armenpflege  wurde  nun  säkularisiert  und  —  nicht
immer  zum  Vorteil  der  Sache  —  der  weltlichen  Gewalt  übergeben.
Noch  weiter  ging  Luther;  als  er  daran  dachte,  seine  neuen  Kirchenordnungen
  einzurichten,  hätte  er  gerne  die  bischöfliche  Ordnung  beibehalten,
  wie  das  dann  später  beispielsweise  in  England  geschehen  ist;
da  sich  ihm  die  Bischöfe  aber  versagten  und  er  auch  diesen  Zusammenhang
  mit  dem  Papismus  ein  wenig  fürchten  mochte,  ergriff
er  den  Ausweg,  die  Fürsten  selbst  als  „Notbischöse“  zu  Oberen  des
geistlichen  Lebens  in  ihren  Staaten  zu  machen,  ein  Ausweg,  der
von  ihnen  gerne  angenommen  wurde,  da  er  ihre  Macht  ungeheuer
erhöhte.  Hatte  bis  dahin  der  Fürst  in  seinem  Lande  die  Gewalt
mit  den  Dienern  Roms  teilen  müssen,  so  wird  er  jetzt  unumschränkter
Herr  über  Körper  und  Seele  seiner  Untertanen  und  noch  mehr,  die
reichen  Besitztümer  der  römischen  Geistlichkeit  werden  seine  Beute,
denn  geistliche  Fürsten,  reiche  Klöster,  fürstlich  ausgestattete  Domkapitel
  haben  keinen  Platz  in  der  neuen  lutherischen  Hierarchie,  die
nur  Vertreter  eines  rein  geistlichen  Amtes  kennt;  die  Einkünfte  der
Bischöfe,  Domherren,  der  Stifter,  sie  werden  Landesgut,  nach  damaligen
  Begriffen  das  Eigentum  des  Fürsten.  Und  die  großen  Abgaben,
  die  bisher  aus  den  katholischen  Ländern  nach  Rom  geflossen
waren,  sie  hörten  auf,  auch  sie  blieben  im  Lande  und  vermehrten  seinen
  Wohlstand.  Fürwahr,  so  verlockend  war  dieser  Zuwachs  an
Reichtum  und  Macht  für  den  Fürstenstand,  daß  man  sich  nicht  zu
wundern  braucht,  wenn  so  viele  seiner  Vertreter  der  neuen  Lehre  sich
zuneigten.