Entwicklung  der  protestantischen  Lehre  27

Rotterdam,  der  gegen  ihn  die  Schrift  „De  libro“  arbitrio"  losließ,  die
Luther  mit  der  Gegenschrift  „De  servo  arbitrio“  beantwortete  und
in  der  er  den  freien  Willen  des  Menschen  als  gänzlich  geknechtet
von  der  Sünde  hinstellte.  Es  begann  der  breite  Fluß  der  Weiterausbildung
  der  lutherischen  Lehre,  der  lange  Jahrzehnte,  ja  Jahrhunderte
  nicht  geregelt  blieb  und  der  nun  auf  seinem  Laufe  die  mannigfachsten
  Hindernisse  fand,  die  geradezu  zu  Abzweigungen  Veranlassung
  gaben.  Ziemlich  gleichzeitig  mit  Luther  war  in  der  Schweiz
Ulrich  Zwingli  als  Reformator  aufgetreten;  Jahre  später  hat  Calvin
  in  Genf  das  Werk  fortgesetzt  und  der  Einfluß  der  Schweizer  Lehre
hat  sich  auch  bald  in  Deutschland  fühlbar  gemacht.  Der  Unterschied
wurzelte  vor  allem  in  der  Auffassung  des  Altarsakraments;  während
  Luther  in  seinem  ihm  bis  zum  Lebensende  treu  gebliebenen
Mystizismus  daran  festhielt,  Christus  habe  bei  der  Einsetzung  die
Worte  gesprochen  „das  ist  mein  Leib“,  fassen  die  Schweizer  diese
Worte  echt  rationalistisch  dahin  auf,  als  sei  nur  gemeint  gewesen,
„das  bedeutet  meinen  Leib“;  für  sie  wurde  der  Genuß  von  Brot
und  Wein  nur  zu  einem  Symbol,  zu  einer  Erinnerungsfeier.  Auch
sonst  gab  es  noch  Gegensätze,  wie  z.  B.  Calvin  die  lutherische  Auffassung
  von  der  Unfreiheit  des  menschlichen  Willens  konsequent  durchgedacht
  hat  bis  zur  gänzlichen  Verneinung  desselben,  zur  Lehre  der
Vorausbestimmung  des  Menschen.  Diese  theologischen  Unterschiede
greifen  ins  staatliche  Leben  ein,  die  Schweizer  können  sich  schwer
mit  Luthers  späterer  Ansicht,  man  dürfe  der  Obrigkeit  nicht  widerstehen,
  befreunden  und  sind  bald  die  Seele  des  bewaffneten  Widerstandes
  gegen  den  Kaiser  im  Reiche.  Immer  schärfer  wird  der  ##  Gegensatz
  zwischen  Lutheranern  und  Calvinisten;  die  letzteren  sind,  wie
das  bei  revolutionären  Parteien  stets  der  Fall  ist,  als  die  späteren,
die  radikaleren,  und  beide  hassen  einander  bald  mehr  als  die  Katholiken;
  ja  von  dem  Augsburger  Frieden  von  1555  werden  über  Betreiben
  der  Lutheraner  ausdrücklich  die  Calvinisten  ausgeschlossen.
Die  Versuche  eines  Ausgleiches  zwischen  der  alten  und  neuen  Lehre
gingen  dabei  weiter;  in  Religionsgesprächen,  in  Verhandlungen
(z.  B.  1535  zwischen  Luther  und  dem  päpstlichen  Legaten  Vergerius
in  Wittenberg),  in  Appellationen  an  ein  allgemeines,  rein  deutsches
Konzil,  an  den  Reichstag  wiederholten  sich  diese  Versuche,  die  in
letzter  Linie  doch  immer  nur  auf  die  Unterwerfung  der  einen  Partei
unter  die  andere  hinzielten  und  darum  nie  gelingen  konnten.  Denn
längst  hatte  die  lutherische  Lehre  den  Beweis  erbracht,  daß  sie  lebensfähig
  war,  daß  sie  nicht  dem  Zufall  des  Augenblickes,  sondern  dem