44  Wallenstein  I

Kurhut  übertragen  worden.  Nun  hielt  es  Moritz  für  angezeigt,  von
der  kaiserlichen  Partei  wieder  abzufallen  und  sich  mit  seinen  Glaubensgenossen
  auszusöhnen.  Vor  ihm  mußte  Karl  V.  krank  und  elend
in  die  Alpen  flüchten.  Die  Lage  der  deutschen  Protestanten  wurde
eine  derart  günstige,  daß  die  Habsburger  wohl  oder  übel  mit  ihnen
verhandeln  mußten.  Der  Kaiser  selbst  ist  seiner  ursprünglichen  Haltung
  treu  geblieben:  nur  in  politischer  Zwangslage  hat  er  den  Protestantismus
  manchmal  gefördert,  in  seinem  Herzen  war  er  ihm
stets  abgeneigt  geblieben,  nie  wollte  er  ihn  als  Machtfaktor  im
Reiche  anerkennen.  Als  jetzt  die  Notwendigkeit  an  ihn  herantrat,  mit
den  Protestanten  wie  mit  einer  gleichberechtigten  Partei  zu  verkehren,
  da  wich  Karl  V.  diesem  ihm  unleidlichen  Umstande  dadurch
aus,  daß  er  die  Friedensverhandlungen  seinem  Bruder  Ferdinand
übertrug.  Ja  er  ging  noch  weiter.  Da  auf  die  ersten  Abmachungen
in  Passau  (1552)  endgültige  Beschlüsse  in  Augsburg  (1555)  folgen
sollten,  da  hat  er  seine  Krone  niedergelegt  und  sich  in  sein  geliebtes
Spanien  zurückgezogen.  In  der  Einsamkeit  der  Berge  Estremaduras,
  im  Kloster  San  Yuste,  hat  er  die  letzten  Lebensjahre  zugebracht
und  hier  1558  seine  Augen  geschlossen,  einer  der  größten  Politiker,
die  das  Haus  Habsburg  jemals  gesehen.  Er  hat  zuerst  eine  ungeheure
  Hausmacht  mit  der  deutschen  Kaiserkrone  vereinigt,  wegen
der  Größe  dieses  Besitzes  dann  seine  Hausmacht  wieder  teilen  müssen.

Das  Erbe  im  Reiche  trat  Ferdinand  I.  an.  Im  Frieden  von
Augsburg  versuchte  er  den  konfessionellen  Hader  beizulegen.  Dieser
Religionsfrieden  (1555)  stellte  vor  allem  den  Grundsatz  auf,  daß  in
jedem  Reichsgebiete  der  Fürst  den  Glauben  seiner  Untertanen  zu
bestimmen  habe.  Mit  den  knappen  Worten:  cuins  regio,  illius  religio,
  ist  dieser  Satz  formuliert  worden.  Damit  bekamen  dic  katholischen
  Fürsten  das  Recht,  das  neue  Evangelium  aus  ihren  Gebieten
  auszumerzen,  ein  Recht,  von  dem  in  den  folgenden  Jahrzehnten
  z.  B.  die  Habsburger  in  Innerösterreich  Gebrauch  gemacht
haben.  Dasselbe  Recht  bekamen  auch  die  evangelischen  Fürsten,  sie
sind  aber  in  der  nächsten  Zeit  viel  weniger  in  Gelegenheit  gekommen,
  es  auszuüben,  so  daß  die  Chroniken  der  Zeit  voll  sind  von
Erzählungen  über  die  Bedrängnisse  der  Protestanten  und  damit  in
der  nun  beginnenden  Gegenreformation  der  Katholizismus  leicht
den  Beigeschmack  unerhörter  Intoleranz  bekommen  hat.  Ausnahmen
  von  jenem  allgemeinen  Grundsatze  wurden  für  die  geistlichen
Gebiete  gemacht;  damit  sollte  ein  Kompromiß  zwischen  den  streitenden
  Parteien  geschaffen  werden,  das  beiden  gleich  unlieb  war